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Postregal und Postzwang. Das Briefgeheimnis.
streng gehalten, so daß Klagen über Verletzung desselben stets als unbegründet haben
zurückgewiesen werden können. Daß in Kriegszeiten auf Beobachtung des Briefgeheimnisses
nicht gerechnet werden kann, ist natürlich.
Ein weiteres Erfordernis, um das Vertrauen des Publikums zur Postverwaltung
zu befestigen, ist die Haftpflicht der letzteren. Diese erstreckt sich allgemein nicht auf
gewöhnliche Briefsendungcn, dagegen tritt sie in Deutschland ein bei Sendungen,, welche
der Absender ihrer Wichtigkeit wegen auf der Post einschreiben läßt (Einschreibsendungen),
ferner bei Briefen mit angegebenem Wertinhalte, bei Paketen mit und ohne Wertangabe
sowie bei Beträgen, welche auf Postanweisungen eingezahlt oder auf Postaufträge
und Nachnahmesendungen von der Post einkassiert worden sind. Für Einschreibbriefe
wird nur im Verlustfalle, für die übrigen vorgenannten Sendungen aber sowohl in
Verlust- als auch in Beschädigungsfällen Ersatz geleistet. Auch findet bei stattgehabter
Beschädigung von Reisenden auf den ordentlichen Posten die Wiedererstattung der er
forderlichen Kur- und Verpflegungskosten statt. Die meisten übrigen Postverwaltungen
leisten ebenfalls für gewisse Gattungen von Sendungen Garantie, die Post der Bereinigten
Staaten von Amerika erkennt indes eine Haftpflicht dem Publikum gegenüber nur für
eingeschriebene Briefe und Postkarten des inneren Verkehrs an.
Als Postverseudungsgegenstände werden alle Sachen zugelassen, welche sich
nach ihrer Beschaffenheit, ihrem Umfange und ihrer Schwere zum Posttransport eignen.
Sie zerfallen in Briefsendungen und in Paketsendungen. Zu ersteren gehören außer
den gewöhnlichen Briefen die Einschreibbriefe, Nachnahmebriefe, Postaufträge, Post
anweisungen, Briefe mit Wertangabe, Briefe mit Zustellungsurkunde, Postkarten, Waren
proben- und Mustersendungen, Drucksachen unter Band oder in offenen Umschlägen und
Zeitungen. Die Paketsendungen bestehen aus gewöhnlichen Paketen, Einschreibpaketen,
Nachnahmepaketen und Paketen mit Wertangabe.
Als in Deutschland der Transport von Paketen und Personen ganz freigegeben
war, erörterte man im Hinblick auf andere Länder, wo sich die Post mit der Paket- und
Personenbeförderung nicht befaßt, vielfach die Frage, ob die Post nicht auch bei uns diese
Verkehrszweige ganz aufgeben und sie lediglich der Privatindustrie überlassen sollte. Es
sind denn auch in Deutschland wiederholt Versuche gemacht worden, einen Paketbeförderungs
dienst durch Privatunternehmungen zu organisieren; doch sind diese Versuche, soweit es
sich dabei nicht bloß nm einzelne Städte handelt, seither nur ungünstig ausgefallen. Das
ist auch leicht erklärlich, da die Post diesen Dienst besser und billiger versehen kann als
irgend ein Privatunternehmer. Sie ist genötigt, zu der ihr obliegenden Briefbeförderung
viele Transportanstalten zu unterhalten, und es ist in den meisten Fällen nur eine mäßige
Erweiterung oder anderweite Einrichtung derselben erforderlich, um sie auch für die
Paket- und Personenbeförderung verwendbar zu machen. Die Vereinigung dieser drei
Verkehrszweige verringert natürlich die Kosten für jeden einzelnen beträchtlich. Ein Privat
mann hingegen kann, da ihm die Briefbeförderuug gesetzlich untersagt ist, nur der Paket-
und Personenbeförderung sich widmen. Wenn nun schon die Postverwaltung aus diesen
letzteren beiden Beförderungsarten, wie statistisch nachgewiesen ist, einen Reingelvinn nicht
erzielt, wie viel weniger wird dies einem Privatmanne möglich sein, welcher die der Post
für den Pakettransport auf den Eisenbahnen gesetzlich zustehenden, nicht unbedeutenden
Vergünstigungen entbehren muß. Zwar soll nicht in Abrede gestellt werden, daß auch
Privatunternehmer auf frequenten Kursen in dem Paket- und Personentransport lohnenden
Erwerb wohl finden können, der Allgemeinheit ist aber damit nicht gedient. Es wird
schwerlich jemand geneigt sein, Transportanstalten da hervorzurufen, wo dieselben einen
Gewinn nicht erhoffen lassen. Alle diejenigen Orte also, welche in verkehrsärmeren
Gegenden liegen, würden des Vorteils derartiger Unternehmungen nicht teilhaftig werden.
Darin liegt nun der große volkswirtschaftliche Nutzen der Post, daß sie ihre Einrichtungen
nicht bloß für die verkehrsreichen, sondern auch für die minder frequenten Ortschaften und
Gegenden trifft, daß sie die Überschüsse, welche an Orten mit lebhaftem Verkehr erzielt
werden, zum Teil dazu verwendet, den Verkehr da zu erleichtern, wo derselbe der Unter-