Full text : Der Weltverkehr und seine Mittel

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Die  Stadtwirtschaft.

Gewerbe  führte,  wenn  der  Fortschritt  der  Technik  eine  Teilung  der  Arbeit  erforderte,  die
in  dem  engen  Rahmen  des  Kleinbetriebes  nicht  mehr  durchgeführt  werden  konnte.  Die
Arbeitsteilung  vollzog  sich  nicht  wie  heute  innerhalb  des  Betriebes,  sondern  durch  die  Entstehung ­
  immer  neuer  Gewerbe,  deren  Rechte  voneinander  sorgfältig  abgegrenzt  wurden.
Aber  nicht  nur  der  Verkehr  mit  gewerblichen  Erzeugnissen  war  von  dem  Gesichtspunkte ­
  aus  geregelt,  den  Absatz  auf  dem  städtischen  Markte  dem  ortsansässigen  Handwerker ­
  zu  sichern  und  anderseits  dem  Verbraucher  eine  möglichst  vollständige  und  entsprechende ­
  Befriedigung  seines  Bedürfnisses  zu  gewährleisten.  Es  wurde  auch  auf  der  anderen
Seite  dafür  vorgesorgt,  daß  alles,  was  an  Lebensmitteln  und  sonstiger  Zufuhr  in  die
Stadt  hereinkam,  zunächst  dem  städtischen  Konsumenten  zum  Kaufe  gestellt  wurde.
Der  Verkauf  an  Wiederverkäufer  wurde  erst  eine  bestimmte  Zeit  nach  Eröffnung  des
Marktes  gestattet;  das  Verbot  des  Vorkaufes  vor  den  Thoren  sorgte  dafür,  daß  die  Landwirte ­
  mit  ihren  Waren  wirklich  in  die  Stadt  kamen,  die  Stapel-  und  Niederlagsrechte
zwangen  den  fremden  Kaufmann  mit  den  Gütern,  die  er  aus  der  Ferne  brachte,  in  der
Stadt  zum  Verkaufe  anzuhalten.  So  ist  auch  hier  das  Vorzugsrecht  der  Konsumenten
und  seine  Sicherung  gegen  das  Eindringen  des  Zwischenhandels  leitender  Gesichtspunkt
für  die  städtische  Verwaltung.
Nichtsdestoweniger  entwickelte  sich  im  Laufe  der  Zeit  in  den  Städten  ein  Kleinhandel ­
  mit  „Pfennwerten  für'den  armen  Mann",  notgedrungen  geduldet  als  unentbehrlicher ­
  Vermittler  für  jene  unbemittelten  Bevölkeruugsschichten,  ivelche  von  der
Hand  in  den  Mund  leben  und  sich  nicht  auf  den  Wochen-  oder  Jahrmärkten  für  längere
Zeit  im  voraus  versorgen  können.  Es  gibt  drei  Gruppen  solcher  Händler,  die  Höker,
welche  die  sonst  nur  auf  dem  Wochenmarkte  erhältlichen  Lebensmittel  feilhalten,  dann
die  Krämer  und  die  Gewandschneider,  welche  mit  den  von  weiterher  gebrachten  und
in  der  Regel  nur  auf  Jahrmärkten  erhältlichen  Kaufmannswaren,  mit  Spezereien,  Tuchen
und  ähnlichen  Artikeln  handelten.
Der  Großhandel  beschränkt  sich  auf  solche  Güter,  die  im  Stadtgebiete  nicht  erzeugt ­
  wurden,  wie  Gewürze,  Südfrüchte,  getrocknete  und  gesalzene  Seefische,  Pelze,  feine
Tücher  und  Seidenstoffe,  in  manchen  Gegenden  auch  Salz,  Wein  und  Eisen.  Er  wurde
ausschließlich  in  der  Form  des  Wander-  und  Meßhandels  betrieben.  Der  Großkaufmann
  aus  den  Städten,  welche  durch  ihre  Lage  an  der  See,  an  den  großen  Handelsstraßen ­
  oder  in  den  betreffenden  Prodnktionsgebieten  die  natürlichen  Vermittler  dieses
Verkehrs  waren,  zog  mit  seinen  Wagen  und  Saumtieren  durch  das  Land  und  setzte  seine
Ware  auf  den  Jahrmärkten  und  Messen  und  in  den  städtischen  Kaufhäusern  ab.
Die  ganze  Entwickelung  des  städtischen  Wirtschaftslebens  im  Mittelalter,
wie  wir  sie  jetzt  zu  schildern  versuchten,  schließt  organisch  an  die  Wirtschaftsverfassung ­
  des  Fronhofes  an.  Wie  früher  der  Fronhof  mit  seinen  Hintersassen,
bildete  jetzt  jede  Stadt  mit  ihrer  Landschaft  ein  geschlossenes  Wirtschaftsgebiet;  nur  daß
die  kleinen  Sonderwirtschaften,  die  früher  in  dem  gegliederten  Organismus  der  geschlossenen ­
  Hauswirtschaft  des  Fronhofes  zusammengefaßt  waren,  jetzt  selbständig
geworden  sind,  und  daß  an  Stelle  der  gezwungenen  Arbeitsteilung  innerhalb  der
Wirtschaft  des  Grundherrn  die  freie  Arbeitsteilung  zwischen  den  selbständig  gewordenen
bürgerlichen  und  bäuerlichen  Einzelwirtschaften  des  Stadtgebietes  getreten  ist.
Die  Berufsstände  des  Bauern,  des  Handwerkers  und  des  Händlers  haben
sich  gebildet.  Noch  fehlt  aber  ein  gewerblicher  Arbeiterstand  im  heutigen  Sinne..
Der  Handwerksgeselle,  der  Gehilfe  des  Kaufmanns  führen  keine  eigene  Wirtschaft;  sie
sind  Glieder  des  Haushaltes  ihres  Meisters  oder  Handelsherrn,  mit  dem  sie  nicht  nur
in  eine  Produktionsgemeinschaft,  sondern  auch  in  eine  Kousumtionsgemeinschaft  eingeordnet ­
  sind.  Wie  sie  in  seiner  Werkstätte  arbeiten,  leben  sie  an  seinem  Tisch  und  unter
seinem  Dach,  und  sie  bilden  auch  insofern  keinen  eigenen  Berufsstand,  als  ihre  Stellung
nur  den  Durchgang  zur  Selbständigkeit  bedeutet,  den  jeder  mitmachen  muß,  sowie  jeder
Geselle  anderseits  die  Gewißheit  hat,  dereinst  selbst  Meister  zu  werden.  Daher  ist  in  der
mittelalterlichen  Stadtwirtschaft  auch  die  Arbeiterfrage  nicht  vorhanden.
            
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