Full text: Bankpolitik

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1. Der Vankbegriff. 
Oie Geschichte des Bankwesens reicht mehrere Jahrhunderte zu 
rück, der Bankbegriff ist bei allen Nationen eingebürgert — aber 
merkwürdigerweise ist es bisher nicht gelungen, eine Definition des 
Wesens einer Bank zu finden, die allgemein befriedigen könnte. Nus 
einer Gegenüberstellung gehen die großen Schwierigkeiten, mit denen 
hier zu kämpfen ist, am deutlichsten hervor: Oie neueste deutsche Recht 
sprechung sieht als kennzeichnendes Merkmal des Bankiers den Besuch 
der Börse an — während in England den Banken der Zutritt zur Börse 
verschlossen ist. 
wir können die bisherigen Begriffsbestimmungen in drei Grup 
pen scheiden. 
Oie herrschende englische Auffassung bezeichnet jene Institute 
als Banken, welche durch Noten- oder Scheckemission Geld schaffen. 
<!s wird dadurch eine strenge Abgrenzung gegen andere Organisatio 
nen gewonnen,' aber sie widerspricht dem Sprachgebrauch: die Lon 
doner koreign banks, die das Auslandskreditgeschäft pflegen, ebenso die 
saving banks (Sparkassen) werden dadurch aus dem Bankbegriff aus 
geschaltet, obwohl sie den Namen bank seit ihrem Bestehen führen. 
Selbst das wesen der Depositenbanken allein wird durch die englische 
Definition nicht erschöpft; sie mochte für die Girobanken früherer Jahr 
hunderte gelten, deren Tätigkeit im Umschreiben von einem Nonto auf 
ein anderes bestand, für dis Banken der Gegenwart ist sie nicht zu 
treffend. — 
Eine andere Ansicht sieht in der Nreditvermittlung das entschei 
dende Moment des Bankwesens: in der Rreditgewährung auf Grund 
von ftemden Nutteln sehen die Vertreter dieser Anschauung die Haupt 
tätigkeit der Banken. Der verniittlungsbegriff kann aber nicht auf das 
wirken der Lanken angewendet werden: wir sprechen von vermitteln 
im G.schäftsbetrieb eines Sensals, der zwei Personen, die die Absicht 
zum Abschluß eines konkreten Geschäftsabschlusses hatten, zusammen 
führt: ein Spinner kauft durch Vermittlung des Maklers vom Händler 
Somar?, Bankpolitik. 1
	        
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