Full text : Bankpolitik

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II.  Oer  Geldmarkt.

der  Bank  dürfen  landwirtschaftliche  Wechsel  mit  sechsmonatlicher  Laufzeit ­
  diskontiert  werden.
g)  Lombardkredite.
Reichsbank:  Kür  drei  Monate  auf  Gold  und  Silber;  auf  Schuldverschreibungen ­
  einer  inländischen  öffentlichrechtlichen  Körperschaft,
deutsche  Pfandbriefe  und  Kommunalobligationen  bis  zu  75  %  des  Rurswertes- ­
  auf  zinstragende  Schuldoersprechen  nicht  deutscher  Städte  und
staatlich  garantierte  ausländische  Privatobligationen  bis  zu  50%  des  Kurswertes; ­
  auf  Wechsel  mit  Abrechnung  von  mindestens  5%;  gegen  Verpfändung ­
  im  Inland  lagernder  Raufmannswaren  bis  %  des  Wertes.
Bank  von  Frankreich:  Auf  die  Rentenwerte  der  öffentlichrechtlichen ­
  Rörperschaften  Frankreichs  und  bestimmten  Kolonien,
Aktien  und  Gbligationen  französischer  Eisenbahnen,  Obligationen  des
Credit  foncier.  höhe  der  Belehnung  bestimmt  der  Conseil  gßnöral.
Ge  st  erreichisch  -  Ungarische  Bank:  Auf  drei  Monate
gegen  Gold  und  Silber;  gegen  mündelsichere  einheimische  Effekten  bis
zu  75%  des  Kurswerts;  gegenWechsel  auf  ausländische  Plätze  und  gegen
inländische  Wechsel,  auch  wenn  sie  nicht  auf  Kronen  lauten,  mit  sechsmonatlicher ­
  Laufzeit.
Banca  d’Italia:  Auf  Schatzscheine  bis  zwei  Jahre,  auf
Gold  undSilber,  auf  staatliche  oder  staatlich  garantierte  Renten,  Schuldverschreibungen ­
  der  Grundkreditanstalten,  in  Gold  zahlbare,  von  Auslandsstaaten ­
  ausgegebene  Effekten  und  Warrants  für  vier  bis  sechs  Monate ­
  in  höhe  von  50  bis  100%  des  Wertes.
Russische  Staatsbank:  Darlehen  auf  inländische  Waren
bis  zu  neun  Monaten,  auf  Warrants,  auf  Konossements  bis  zu  drei
Monaten  und  bis  66%%  des  Werts,  auf  Ladescheine  bis  80%.  Sechsmonatliche ­
  Darlehen  auf  Staatspapiere  bis  90  %,  Pfandbriefe  bis  80,
sonstige  inländische  Gbligationen  bis  75%  des  Wertes.
R  e  s  er  v  e  b  a  n  k  e  n  der  vereinigten  Staaten:
Kein  Lombardkredit.

b)  Effektenkauf.
Reichsbank:  Ankauf  deutscher  Schuldverschreibungen  ist  gestattet. ­

B  a  n  c  a  d’  11  a  1  i  a  ;  Freie  Mittel  können  bis  zu  75%  in  Effekten
angelegt  werden.
Reservebanken  der  vereinigten  Staaten:  Ge-
            
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