Full text: Bankpolitik

33. Uebersicht über die Bestimmungen der Notenbankgssetzgebung. 163 
haben dieses Verhältnis mehr und mehr gelockert und jene alten Schul 
den zu historischen Erinnerungen werden lassen. Oie Gesetzgebung 
seit Mitte des vorigen Jahrhunderts war bestrebt, eine Ligensicherheit 
der Note durch Erhaltung der Liquidität der Bant zu schaffen und dies 
hat durch jahrzehntelange Wirksamkeit das vertrauen in die Zentral 
institute so sehr gehoben, daß in Zriedenszeiten der Rückhalt des Staates 
heute unnötig wäre- denn Suspensionen der Bankakte, die sich vereinzelt 
als erforderlich erwiesen haben, sind nicht als staatliche Hilfe zu bezeich 
nen, sie sind nur eine Ermächtigung, die ein für allemal doktrinär fest 
gesetzte Liquiditätsgrenze zu überschreiten. Manche Anhänger der 
Rnappschen Schule leiten die allgemeine Annahme der Banknoten 
aus dem gesetzlichen Zwang, der Annahmepflicht der Staatskassen, 
der Ueberzeugung des Publikums, daß die Noten „staatliches Geld" 
seien her. Vas kann bei historischer Betrachtung nicht ausrecht er 
halten werden. Oie Noten der Banken wurden vom Publikum ange 
nommen, lang ehe sie legal teväer wurden — in Deutschland zum Bei 
spiel wurden sie dies erst 1909 —, ja auch lang ehe für ihre Ausgabe 
gesetzliche Normen überhaupt bestanden. Oie Bank von England war 
durch eineinhalb Jahrhunderte unter keine veckungsregel gestellt und 
kein Gesetz bestimmte die Art ihrer Rreditgewährung. Und wenn man 
bei ihr auch eine enge Verbindung mit dem Staat konstatieren konnte, 
bei den Banken in der englischen und deutschen Provinz, deren Noten 
das Publikum bereitwillig nahm, war dies nicht der Fall. Oie Leistung 
des Staats für die Notenbank besteht in der Gewährung der Ausschließ 
lichkeit des Notenemissionsrechtes und in der Sicherung der Annahme 
der Noten in Rriegszeiten. 
Oie Verbindung der Zentralbanken mit den Finanzen des Staates 
ist locker, jene mit der Rassenverwaltung des Staates dagegen immer 
enger geworden. Oie Bedeutung dieser Verbindung für die Entwicklung 
des Geldmarkts ist von der Literatur erst in neuerer Zeit erkannt worden. 
Oie beiden entgegengesetzten Entwicklungen dieses Verhältnisses zeigen 
England und die vereinigten Staaten: während der englische Staat 
durch den Anschluß seiner Rassen an die Notenbank schon im 18. Jahr 
hundert nach dem Wort Bagehots den Londoner Geldmarkt geradezu/ 
geschaffen hat, hat die Bundesregierung der Union durch die Selbständig 
keit ihres Treasury den New porker Markt ein Menschenalter hindurch 
schwer bedroht. 
In England ist die Notenbank Grgan der staatlichen Rassenver 
waltung,' jedes Zentralamt der Verwaltung eines Einnahmezweigs 
hat ein Ronto bei der Bank, welchem alle eingehenden Gelder gut- 
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