Full text : Bankpolitik

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III.  Oer  Kapitalmarkt.

Hausbesitzes  in  Berlin  mit  der  Zinsrate  des  Effektenmarktes,  aber  nicht
mit  den  übrigen  Anlagen  des  nicht  organisierten  Marktes.  Ebensowenig
findet  eine  Ausgleichung  der  Gewinnraten  in  den  einzelnen  Industriezweigen ­
  statt.  Zn  Deutschland  liefert  die  chemische  Industrie,  in  Zrankreich
  die  Konfektion  sehr  hohe  Gewinne.  Man  sollte  annehmen,  daß
in  diese  beiden  Produktionszweige  ungemein  viel  Kapital  hineinströmt.
Das  ist  aber  nicht  der  Zall,  da  jede  dieser  beiden  Unternehmungsoruppen
hohe  Voraussetzungen  stellt,  die  nur  selten  erfüllt  werden  können.  Ein
Exportgeschäft  in  Hamburg  wirft  gewöhnlich  weit  höheren  Nutzen  ab,
als  eine  lokale  Brauerei,  aber  es  finden  sich  ungleich  mehr  Kapitalbesitzer, ­
  die  an  dem  schematischen  Geschäft  des  Bierbrauens  sich  beteiligen
wollen  als  solche,  die  die  weitverzweigten  Kenntnisse  und  den  Wagemut
des  Exporteurs  besitzen.  Vas  Wort  von  horaz:  datz  man  den  Landwirt,
der  sich  an  der  Bestellung  der  heimischen  Aecker  erfreut,  nicht  dazu  veranlassen ­
  kann,  sein  Leben  lang  auf  schwankendem  Kahn  durch  das  stürmische ­
  Meer  zu  fahren,  findet  auch  heute  noch  seine  volle  Bestätigung.
va  eine  Beteiligung  auf  dem  nicht  organisierten  Kapitalmarkt  die
Anlage  größerer  Beträge  erfordert,  und  die  Abstoßung  eines  derartigen
Aktivum  sowie  der  dafür  erzielte  preis  nicht  mit  Sicherheit  bestimmt
werden  kann,  eignet  sich  der  unorganisierte  Kapitalmarkt  nicht  zur  Betätigung ­
  der  Banken.  Oer  Fall  des  Eigenerwerbs  außerhalb  des  Effektenmarkts ­
  gehört  darum  zu  den  Ausnahmen.  Es  ist  zweifelhaft,  ob  Bauund
  Kolonisationsinstitute  zu  den  Banken  gerechnet  werden  sollen.
Nur  vereinzelt  kommt  eine  Mitwirkung  der  Banken  bei  der  Kapitalbeschaffung ­
  von  Handel  und  Industrie  auf  dem  nicht  organisierten
Kapitalmarkt  vor,  kaum  je  in  der  §orm  der  offenen  Handelsgesellschaft, ­
  mitunter  in  jener  der  kommanditarischen  Beteiligung  oder  der
Uebernahme  von  Anteilen  an  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung.
Oie  offene  Handelsgesellschaft  ist  infolge  der  Solidarhaft  der  Gesellschafter ­
  für  direkte  Banktätigkeit  nicht  geeignet.  Die  §orm  der  Kommanditgesellschaft ­
  war  früher  im  Bankgeschäft  weit  verbreitet.  Namentlich
in  Deutschland  bekamen  die  Banken  vielfach  von  Privatbankiers  Kommanditkapital,
  sodaß  sie  Persönlichkeiten  in  ihren  Interessenkreis  einbeziehen ­
  konnten,  welche  infolge  ihrer  Selbständigkeit  sich  in  eine  Zilialorganisation
  nicht  eingefügt  hätten.  In  der  Gegenwart  tritt  dagegen
das  Kommanditverhältnis  zurück,  da  die  Tendenz  zur  Schaffung  einer
straffen  Zilialorganisation  bei  den  größten  Banken  vorwiegt  und  die
Kommandite  den  Nachteil  in  sich  birgt,  den  tatsächlichen  Einfluß  der
Bank  auf  das  Unternehmen  einzuschränken,  während  die  Haftung  juristisch ­
  zwar  nur  auf  die  Kommanditeinlage,  moralisch  aber  unbeschränkt
            
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