Full text : Bankpolitik

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III.  Der  Kapitalmarkt.

Auch  die  Unternehmeranlagen  des  nicht  organisierten  Rapitalmarktes
  konkurrieren  mit  dem  Effektenmarkt.  Oie  Besitzer  großer
Vermögen  sind  "an  den  Tiefpunkten  der  Epochen  niedrigen  Zinses  geneigter ­
  sich  an  Gesellschaften  als  Partner  oder  kommanditarisch  zu
beteiligen  als  in  Zeiten,  wo  Renten  5—6%  tragen.
50.  Der  Verkehr  zwischen  Geld-  und  Effektenmarkt.
Oer  Verkehr  zwischen  Geld-  und  Effektenmarkt  ist  ungemein
innig-  die  Gleichartigkeit  der  Bewegungsrichtung  von  Geldmarkt-  und
Rsntenzins  ist  von  der  Wissenschaft  seit  langer  Zeit  bemerkt  worden
und  hat  für  die  Zinstheorie  besondere  Bedeutung  geübt.  Adam  Smith
hat  Renten-  und  Geldmarktzins  als  „landesüblichen  Zins"  zusammengefaßt ­
  und  ihm  ist  die  weitaus  überwiegende  Mehrheit  der  theoretischen ­
  Nationalökonomen  gefolgt.  Oen  derzeit  wohl  herrschenden  Standpunkt ­
  vertritt  von  Wieser  (im  Grundriß  der  Sozialökonomik):  „Alle  Abteilungen ­
  des  Geldmarktes  und  Anlagemarktes  stehen  untereinander
in  wechselseitiger  Verbindung,  und  immer  werden  ausgleichende  Bewegungen ­
  zu  bemerken  sein,  durch  welche  Rapitalien  von  den  Abteilungen ­
  geringeren  Erträgnisses  zu  denen  höheren  Erträgnisses  gebracht ­
  werden.  Oie  Theorie  hat  soweit  das  Recht,  idealisierend  einen
einheitlichen  Markt  anzunehmen,  der  nach  einem  einheitlichen  Zinsfuß
strebt.  Tatsächlich  wirken  die  Rapitalbewegungen  niemals  im  Sinns
voller  Ausgleichung,  immer  wird  der  beweglichere  kaufmännische
Zinsfuß  sich  vom  ruhigeren  Anlagezinsfuß  deutlich  abheben."
Eine  Minorität  dagegen,  deren  Anhänger  sich  im  letzten  Jahrzehnt ­
  stark  vermehrt  haben,  sieht  den  Unterschied  zwischen  den  beiden
Zinsarten  als  begriffswesentlich  an.  So  leugnet  Lexis  jeden  Zusammenhang ­
  zwischen  Geldmarkt-  und  Rapitalmarktzins.
Bei  einem  Ueberblick  über  die  Zinsepochen  konstatieren  wir  zweifellos ­
  eine  parallelentwicklung  von  Leih-  und  Rentenzins,-  das  ist  im
Grund  befremdend,  nicht  bloß  wegen  der  völligen  Verschiedenheit
des  Eharakters  von  Leihkredit  und  Staatsrenten,  sondern  auch  wegen
des  tiefgreifenden  Unterschieds  zwischen  Geldmarkt  und  Rapitalmarkr.
Oie  klassische  Lehre  hat  eine  Parallelität  zwischen  Zins  und  Untern ­
  ehmergswinn  konstatiert.  Am  deutlichsten  drückt  dies  von  Böhm-Lawerk
  aus:  „Oer  Zins  bei  Darlehen  wird  im  großen  ganzen  parallel
gehen  mit  der  höhe  des  ursprünglichen  Rapitalzinses,  der  sich  aus
der  Ligenverwendung  der  Rapitalien  in  produktiven  Unternehmungen
erzielen  läßt;  denn  es  ist  aus  die  Dauer  offenbar  nicht  möglich,  daß
            
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