66. Staatliche Bankpolitik.
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wirtschaft. Oie Art der Anlage der Gelder der Kreditbanken ist für die
Vermögensverwendung und die Verflechtung der heimischen Wirt
schaft mit dem Ausland von entscheidender Bedeutung. Bisher haben
die Staaten nur auf die Frage der Zulassung ausländischer Werte Ein
fluß genommen, in Wittel- und Westeuropa aber im übrigen den Kredit
banken freie Lahn gelassen. Zn der amerikanischen Nons^ Trust Enquete
wurde der versuch gemacht, ein Eingreifen des Staates in die Finanz-
und Kreditpolitik der Banken zu veranlassen, jedoch ohne Erfolg. Vas
Verhältnis zwischen Staat und Kreditbanken, der öffentlichrechtlichen
Wirtschaftsleitung und den Organisatoren der Privatwirtschaft, wird
wohl erst in einem Nenschenalter reif zur gesetzlichen Regelung sein.
Während die Kreditbanken unabhängig vom Staat sich entwickelt
hatten, sind die Notenbanken seit ihrem Bestehen in engster Kühlung
mit dem Staat gestanden.
Vas Notenbankwesen ist aus den finanziellen Bedürfnissen der
Staaten entstanden und war lange Zeit dadurch bestimmt. Alle großen
europäischen Notenbanken sind in Zeiten der Not geschaffen worden.
Mit der Entwicklung der staatlichen Finanzwirtschaft änderte sich
das Verhältnis zwischen Banken und Staat. England konnte schon seit
der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, Frankreich bald nach den
napoleonischen Kriegen, Preußen seit dem dritten Jahrzehnt des vorigen
Jahrhunderts die finanzielle Hilfe der Notenbank entbehren. In langer
Friedenszeit lockerte sich das Verhältnis zwischen Staat und Notenbank
immer mehr, und es fehlte bald nicht an Stimmen, welche eine engere
Verbindung zwischen den beiden als nicht mehr zeitgemäß bezeichneten,
da der Staat die benötigten Nittel auf andere wirtschaftlich weniger
schädliche Weise als durch die Notenpresse beschaffen könne.
Ueber die Wirkungen der Gewährung von Finanzkrediten an den
Staat durch die Notenbank sind die Meinungen nicht geteilt. Kredite,
deren Rückzahlungstermin unsicher ist, sind als Anlage für die Noten- I
bank nicht geeignet. Oie Ausgabe von Noten auf dieser Grundlage
wirkt in der Richtung einer Preiserhöhung, die sich von Preiserhöhungen
aus anderen Gründen durch die Allgemeinheit und Raschheit zu unter
scheiden tendiert. Wo immer dies möglich ist, muß daher die Deckung
des staatlichen Finanzbedarfs durch andere Nittel gesucht werden. Eine
Reihe von Notenbank-Statuten haben daher auch mit Recht der Kredit-
gewährung der Notenbank an den Staat einen Riegel vorgeschoben.
Oie Finanzkraft der größeren Wirtschaftsreiche ist gegenwärtig so
entwickelt, daß der Staat die Notenbank entbehren kann. Oie Steuer-