Full text: Bankpolitik

66. Staatliche Bankpolitik. 
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wirtschaft. Oie Art der Anlage der Gelder der Kreditbanken ist für die 
Vermögensverwendung und die Verflechtung der heimischen Wirt 
schaft mit dem Ausland von entscheidender Bedeutung. Bisher haben 
die Staaten nur auf die Frage der Zulassung ausländischer Werte Ein 
fluß genommen, in Wittel- und Westeuropa aber im übrigen den Kredit 
banken freie Lahn gelassen. Zn der amerikanischen Nons^ Trust Enquete 
wurde der versuch gemacht, ein Eingreifen des Staates in die Finanz- 
und Kreditpolitik der Banken zu veranlassen, jedoch ohne Erfolg. Vas 
Verhältnis zwischen Staat und Kreditbanken, der öffentlichrechtlichen 
Wirtschaftsleitung und den Organisatoren der Privatwirtschaft, wird 
wohl erst in einem Nenschenalter reif zur gesetzlichen Regelung sein. 
Während die Kreditbanken unabhängig vom Staat sich entwickelt 
hatten, sind die Notenbanken seit ihrem Bestehen in engster Kühlung 
mit dem Staat gestanden. 
Vas Notenbankwesen ist aus den finanziellen Bedürfnissen der 
Staaten entstanden und war lange Zeit dadurch bestimmt. Alle großen 
europäischen Notenbanken sind in Zeiten der Not geschaffen worden. 
Mit der Entwicklung der staatlichen Finanzwirtschaft änderte sich 
das Verhältnis zwischen Banken und Staat. England konnte schon seit 
der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, Frankreich bald nach den 
napoleonischen Kriegen, Preußen seit dem dritten Jahrzehnt des vorigen 
Jahrhunderts die finanzielle Hilfe der Notenbank entbehren. In langer 
Friedenszeit lockerte sich das Verhältnis zwischen Staat und Notenbank 
immer mehr, und es fehlte bald nicht an Stimmen, welche eine engere 
Verbindung zwischen den beiden als nicht mehr zeitgemäß bezeichneten, 
da der Staat die benötigten Nittel auf andere wirtschaftlich weniger 
schädliche Weise als durch die Notenpresse beschaffen könne. 
Ueber die Wirkungen der Gewährung von Finanzkrediten an den 
Staat durch die Notenbank sind die Meinungen nicht geteilt. Kredite, 
deren Rückzahlungstermin unsicher ist, sind als Anlage für die Noten- I 
bank nicht geeignet. Oie Ausgabe von Noten auf dieser Grundlage 
wirkt in der Richtung einer Preiserhöhung, die sich von Preiserhöhungen 
aus anderen Gründen durch die Allgemeinheit und Raschheit zu unter 
scheiden tendiert. Wo immer dies möglich ist, muß daher die Deckung 
des staatlichen Finanzbedarfs durch andere Nittel gesucht werden. Eine 
Reihe von Notenbank-Statuten haben daher auch mit Recht der Kredit- 
gewährung der Notenbank an den Staat einen Riegel vorgeschoben. 
Oie Finanzkraft der größeren Wirtschaftsreiche ist gegenwärtig so 
entwickelt, daß der Staat die Notenbank entbehren kann. Oie Steuer-
	        
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