Full text : Bankpolitik

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66.  Staatliche  Bankpolitik.

gesichert  wäre,  aber  auch  der  private  vermögensbesitz  mit  dem  Schicksal
des  Staates  innig  —  bei  ungünstigem  Schicksal  zu  innig  —  verbunden
würde.
Abseits  van  staatlichem  Einfluß  stehen  in  Europa  —  außer  in  Rußland ­
  —  die  Kredit-  und  Zinanzbanken.  Sie  haben  sich  unabhängig  vom
Staat,  zum  Teil  im  Kampf  gegen  die  Notenbanken  entwickelt.  Die  Vielseitigkeit, ­
  der  stete  Wechsel  und  der  kommerzielle  Charakter  ihrer  Anlagen ­
  steht  einer  mehr  als  formellen  staatlichen  Kontrole  im  Weg.  Der
Regisrungskommissar  der  österreichischen  Lanken  ist  in  heikler  Situation,  da
er  eine  Verantwortung  tragen  muß,  der  er  nicht  gewachsen  sein  kann,  und
ähnlich  würde  es  dem  Bankaufsichtsamt  ergehen,  das  in  Deutschland  mehrfach ­
  angeregt  wurde.  Amerika  hat  eine  ausführliche  Gesetzgebung  und
Staatsaufsicht  für  seine  Depositenbanken  erlassen,  wozu  die  Notenausgabe
Veranlassung  bot,  und  es  findet  sich  in  der  Fülle  gesetzlicher  Normen
auch  manche  nützliche  Bestimmung,  z.  B.  das  verbot  einem  Kunden
mehr  als  zehn  Prozent  der  Wittel  der  Bank  zu  leihen.  Aber  die  staatlichen
Revisoren  versagen  in  allen  Fällen,  wo  es  sich  nicht  um  rein  buchhalterische ­
  Kontrole  handelt,  wie  die  veröffentlichten  Berichte  nur  allzu  deutlich
zeigen.  Wirksame  Aufsicht  der  Geschäftsführung  kann  nicht  von  Outsiders,
sondern  nur  von  dem  offenen  Geldmarkt,  der  die  Akzepte  der  Bank  nimmt,
und  von  der  Notenbank  geübt  werden,  wenn  das  ihr  zum  Rediskont  zuströmende ­
  Material  einen  Schluß  auf  die  Tätigkeit  der  Kreditbanken  zuläßt.
Die  prinzipielle  Frage  der  geschäftlichen  Beaufsichtigung  durch  den
Staat  ist  umstritten-  es  handelt  sich  dabei  weniger  um  den  Schutz  der
wirtschaftlich  Schwachen:  Die  Zahl  der  reinen  Spareinlagen,  die  den
Kreditbanken  zufließen,  ist  nicht  groß  und  durch  Konzessionierung  und
Publizitätspflicht  kann  der  Einlagenwerbung  durch  Winkelbankiers  vorgebeugt ­
  werden.  Die  Kreditbanken  haben  aber  einen  wachsenden  Teil
des  Zahlungsverkehrs  an  sich  gezogen,  das  Guthaben  bei  ihnen  gilt
dem  Kaufmann  und  Fabrikanten  als  Bargeld,  ihre  Sicherheit  ist  für
die  Währung,  ihre  Liquidität  für  den  Geldmarkt  von  entscheidender
Bedeutung.  Normen  zur  Wahrung  der  Liquidität  werden  sich  darum
in  allen  führenden  Wirtschaftsreichsn  durchsetzen,  entweder  durch  freie
Vereinbarung  oder  durch  Gesetz.
Darüber  hinaus  mag  in  nicht  zu  ferner  Zeit  sich  die  Frage  des
Eingriffs  des  Staates  in  die  Wirtschaftspolitik  der  Kreditbanken  aufwerfen. ­
  Die  Kreditbanken  des  deutschen  Sgstems  greifen  in  die  Produktions- ­
  und  die  Einkommenspolitik  in  zunehmendem  Maß  ein,  sie
bilden  die  stärkste  privatwirtschaftliche  Organisation  innerhalb  der  Volks-
            
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