Full text : Bankpolitik

15.  Die  Bestimmung  der  Zinssätze  des  Geldmarkts.

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Mark  in  dauerndes  Kapital  verwandeln,  der  Rest  mutz  in  Kreditform
aufgenommen  werden  und  für  diesen  gilt  daher  die  Gbergrenze  nicht.
Beim  Effektenkredit  ist  zwischen  Anleger  und  Spekulant  zu  unterscheiden. ­
  Oer  Anleger  nimmt  regulär  nicht  Effektenkredit,  dessen  Verzinsung ­
  über  jene  des  Effekts  selbst  hinausgeht,-  es  wäre  ja  für  ihn  unvernünftig, ­
  Papiere  mit  5  %  Rentabilität  zu  halten  und  für  den  dafür
gewährten  Rredit  6%  ?u  entrichten,-  diese  Gbergrenze  wird  nur  ausnahmsweise ­
  dann  überschritten,  wenn  der  Effektenbesitzer  bei  vorübergehendem ­
  kurzfälligen  Kreditbedarf  sich  nicht  zum  verkauf  seiner  lvertpapiere
  —  wegen  ihres  zu  niedrigen  Rursstandes  —  entschließen  will  oder
wenn  Gelegenheit  besteht,  Effekten  zu  einem  nach  der  Ansicht  des  Erwerbers ­
  besonders  vorteilhaften  Preis  (zum  Beispiel  bei  Neuemissionen
zum  Subskriptionspreis)  zu  kaufen,  die  Vollbezahlung  aber  erst  einige
Zeit  später  möglich  ist.  Selbstredend  darf  der  Lffektenkreditzins  nicht  so
hoch  sein,  datz  seine  Rosten  die  erwartete  Rurserhöhung  übersteigen,
weil  sonst  im  ersten  Fall  der  verkauf,  im  zweiten  die  Verschiebung
des  Ankaufs  der  Effekten  vorzuziehen  wäre.
Oer  Spekulant  will  für  Effektenkreditzins  nur  einen  Teil  dessen
zahlen,  was  er  an  Gewinn  aus  der  Rurssteigerung  erwartet.  Bei
lebhafter  Effektenbewegung  mögen  die  Erwartungen  so  hoch  gehen,
datz  die  Zinsfrage  überhaupt  keine  Rolle  in  den  Erwägungen  spielt,
der  Spekvlationskredit  läuft  ja  nur  auf  kurze  Zeit,  einen  halben  Monat
oder  einen  Monat,  und  selbst  12%  Reportzins  würde  im  Monat  nur
1%  bedeuten,-  wer  daher  ein  Effekt  zum  Rurs  von  200  gekauft  hat,
der  wird  selbst  bei  12%  Report  nur  dann  auf  Verlängerung  seines
Engagement  verzichten,  wenn  er  nicht  glaubt,  datz  der  Rurs  über  202%
hinausgehen  wird.  Bei  Rentenwerten,  bei  denen  Rursschwankungen
Bruchteile  von  Prozenten  betragen,  kann  ein  Ansteigen  des  Effektenkreditzinses
  die  vom  spekulativen  Erwerber  erwartete  Rurssteigerung
erreichen  oder  übersteigen,  sie  schränkt  darum  den  spekulativen  Rentenerwerb ­
  ein.  Auf  dem  Aktienmarkt  dagegen  wird  bei  lebhafter  Bewegung ­
  mit  stärkerer  Rurserhöhung  gerechnet:  wer  im  Lau,  eines  Monats ­
  zehnprozentige  Rurssteigerung  erwartet  und  von  diesem  Nutzen
auch  nur  die  Hälfte  an  Zinsen  wegzahlen  will,  der  kann  rein  prinzipiell,
da  ihm  5%  im  Monat  zur  Verfügung  stehen,  60%  Lffektenkreditzins
pro  anno  bewilligen.  Oa  hier  die  Erwartung  die  Gbergrenze  des  Gewinns ­
  bestimmt,  ist  für  den  Leihzins  in  Zeiten  starker  Aktienbewegung
keine  Gbergrenze  auf  Seite  der  Schuldner  vorhanden.  Dasselbe  gilt
für  die  bei  der  Entnahme  von  „täglichem  Geld",  aber  auch  im  Reportkredit ­
  nicht  seltenen  Fälle,  in  welchen  der  Schuldner  bei  sofortiger
            
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