15. Die Bestimmung der Zinssätze des Geldmarkts.
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Mark in dauerndes Kapital verwandeln, der Rest mutz in Kreditform
aufgenommen werden und für diesen gilt daher die Gbergrenze nicht.
Beim Effektenkredit ist zwischen Anleger und Spekulant zu unterscheiden.
Oer Anleger nimmt regulär nicht Effektenkredit, dessen Verzinsung
über jene des Effekts selbst hinausgeht,- es wäre ja für ihn unvernünftig,
Papiere mit 5 % Rentabilität zu halten und für den dafür
gewährten Rredit 6% ?u entrichten,- diese Gbergrenze wird nur ausnahmsweise
dann überschritten, wenn der Effektenbesitzer bei vorübergehendem
kurzfälligen Kreditbedarf sich nicht zum verkauf seiner lvertpapiere
— wegen ihres zu niedrigen Rursstandes — entschließen will oder
wenn Gelegenheit besteht, Effekten zu einem nach der Ansicht des Erwerbers
besonders vorteilhaften Preis (zum Beispiel bei Neuemissionen
zum Subskriptionspreis) zu kaufen, die Vollbezahlung aber erst einige
Zeit später möglich ist. Selbstredend darf der Lffektenkreditzins nicht so
hoch sein, datz seine Rosten die erwartete Rurserhöhung übersteigen,
weil sonst im ersten Fall der verkauf, im zweiten die Verschiebung
des Ankaufs der Effekten vorzuziehen wäre.
Oer Spekulant will für Effektenkreditzins nur einen Teil dessen
zahlen, was er an Gewinn aus der Rurssteigerung erwartet. Bei
lebhafter Effektenbewegung mögen die Erwartungen so hoch gehen,
datz die Zinsfrage überhaupt keine Rolle in den Erwägungen spielt,
der Spekvlationskredit läuft ja nur auf kurze Zeit, einen halben Monat
oder einen Monat, und selbst 12% Reportzins würde im Monat nur
1% bedeuten,- wer daher ein Effekt zum Rurs von 200 gekauft hat,
der wird selbst bei 12% Report nur dann auf Verlängerung seines
Engagement verzichten, wenn er nicht glaubt, datz der Rurs über 202%
hinausgehen wird. Bei Rentenwerten, bei denen Rursschwankungen
Bruchteile von Prozenten betragen, kann ein Ansteigen des Effektenkreditzinses
die vom spekulativen Erwerber erwartete Rurssteigerung
erreichen oder übersteigen, sie schränkt darum den spekulativen Rentenerwerb
ein. Auf dem Aktienmarkt dagegen wird bei lebhafter Bewegung
mit stärkerer Rurserhöhung gerechnet: wer im Lau, eines Monats
zehnprozentige Rurssteigerung erwartet und von diesem Nutzen
auch nur die Hälfte an Zinsen wegzahlen will, der kann rein prinzipiell,
da ihm 5% im Monat zur Verfügung stehen, 60% Lffektenkreditzins
pro anno bewilligen. Oa hier die Erwartung die Gbergrenze des Gewinns
bestimmt, ist für den Leihzins in Zeiten starker Aktienbewegung
keine Gbergrenze auf Seite der Schuldner vorhanden. Dasselbe gilt
für die bei der Entnahme von „täglichem Geld", aber auch im Reportkredit
nicht seltenen Fälle, in welchen der Schuldner bei sofortiger