Full text: Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Tauroggen gegenüber Tilsit, 
Wirballen gegenüber Eydtkuhnen, 
Grajewo gegenüber Prostken, 
Alexandrowo gegenüber | r ]’j 10rn 
Nesehawa gegenüber / ’ 
Soezypiorno gegenüber Skalmierzyce, 
unter der Bedingung, dass auf diese Transitabfertigungen die russischen Be 
stimmungen Anwendung finden, welche für Band- und Flusstransporte dieser 
Art nach vorausgegangener Sanktion veröffentlicht werden sollten. 
Es wird andererseits vorausgesetzt, dass die Befugnis zur Abfertigung 
von russischen Gütern im Transit durch Deutschland den vorbezeichneten deutschen 
Zollämtern verbleiben wird. 
Eine gleiche Befugnis ist ebenso dem deutschen Nebenzollamt I. Klasse 
«i Preussisch-Herby beigelegt worden, und diese Befugnis wird ihm belassen 
werden so lange, als das russische Zollamt I. Klasse in Russisch-Herby mit ent 
sprechenden Befugnissen ausgestattet ist. 
§ 3. 
Die Befugnis zur Ueberweisung von Waren unter Zollkontrolle an andere 
Aemter wird beiderseits auf alle Zollämter erster Klasse, welche keine Eisen 
bahnverbindung mit den Lagerämtern haben, ausgedehnt werden. Doch ist dabei 
Bedingung, dass solche Sendungen den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften 
unterworfen bleiben. 
Die Befugnis zur Rücksendung nicht verzollter Waren^ ^ch^^ Z oU- 
land wird — unter Voraussetzung der ( ^egenseitigk Hafenplätzen, 
ämter -, abgesehen von den Aemtern E^^Tegeben werden: 
noch folgenden russischen Zollämtern erster K<- 6 
Tauroggen, 
Georgenburg, 
Nesehawa, 
Scczypiorno, 
Weruschewo. 
§ 5. beiden 
Es besteht beiderseitiges Einverständnis, dass d' ^ ugna hme der Sonn- 
Länder an allen Tagen des Jahres geöffnet blei , 
tage und der nachbezeichneten Festtage: B 
A. In Russland. 
Kakp Kaiserlichen Hauses: Die Geburts- und Namenstage Ihrer 
fürsten Tk ' Hajestäten und Seiner Kaiserlichen Hoheit des Gross- 
Krönung lron ^°^g crs > die Jahrestage der Thronbesteigung und der 
donnerst^ 6 E®jte: Freitag und Sonnabend der Karnevalswoche, Grün- 
dienstag Karfreitag und Karsamstag, Ostermontag und Oster- 
er Himmelfahrtstag und Pfingstmontag.
	        
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