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Name
des
Zollamts
Bestehender
oder neuer Rang
des Zollamts
Waren, deren Zollabfertigung für
das Zollamt besonders vereinbart
worden ist
8
Dombrowo
Nebenzollamt
Leinen-, Wollen- und Baumwollengarn;
Steinkohlen, Koks.
9
Karw
Nebenzollamt
Heringe;
Kalk;
Steinkohlen, Koks.
10
Osieck
Zollamt III. Klasse
Gewebe und Zeugstoffe aus Wolle und
Baumwolle.
11
Dobrzyn
Zollamt II. Klasse
Wie zu Nr. 10.
12
Radziejewo
Zollamt III. Klasse
Schwefelsaures Ammoniak, Kali;
Wollene Gewebe;
Männerhüte, wie sie in Art. 210, Punkt 1
und 3 des russischen Zolltarifs auf
geführt sind.
13
Wilczyn
Zollamt III. Klasse
Wie zu Nr. 12.
14
Peisern
Zollamt III. Klasse
Wollene Gewebe und Kleider.
15
Gola
Zollamt III. Klasse
Getreidemähmaschinen mit Garbenbin
dern; Getreidemähmaschinen mit selbst
tätiger Ablegevorrichtung; Maschinen
zur Verteilung von Dünger; Müllerei
maschinen, Transmissionen aller Art;
Wollene und baumwollene Gewebe.
16
Podlenka
Zollamt III. Klasse
Wie zu Nr. 15;
ausserdem: Ziegelpressen.
17
Gniazdow
Nebenzollamt
Brennholz;
Steinkohlen, Koks.
18
Nezdara
Nebenzollamt
Brennholz, Balken, Faschinen, Heu, Kalk,
Steinkohlen, Koks; emailliertes eisernes
Geschirr und emaillierte eiserne Geräte.
19
Czeladz
Nebenzollamt
Wie zu Nr. 18;
ausserdem: Fische und Krebse.
20
Modrzejewo
Zollamt II. Klasse
Wie zu Nr. 15.
In bezug auf die Liste und die Befugnisse der russischen Zollämter sind
nachstehende Verfügungen des russischen Finanzministers ergangen:
Umwandlung und Errichtung von Zollstclicn.
Durch, eine Verfügung des Finanzministers vom 28. Februar 1906 sind
die Etats der Zollstellen festgesetzt, die auf Grund des Zusatzvertrages zum
deutsch-russischen Handelsverträge neu errichtet oder umgestaltet werden sollen.
Diese Zollstellen sind folgende: