Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

30.  Aufgehoben.
31.  Essig  jeder  Art,  ausser  Toilettenessig:
1.  in  Fässern  und  Fässchen,  für  das  Pud  Rohgewicht ­

1.  Vertragsgemäss  (Fr.):  Für  das  Pud  Rohgewicht ­

2.  in  Flaschen,  Krügen  und  anderen  als  den
im  P.  1  dieses  Artikels  genannten  Gefässen,  mit
dem  Gewichte  der  Gefässe  zusammen,  für  das  Pud
2.  Vertragsgemäss  (Fr.):  Für  das  Pud  .  .  .
Anmerkung.  Als  Essig  gilt  eine  Flüssigkeit, ­
  welche  nicht  mehr  als  8  v.  H.  Essigsäure  enthält; ­
  stärker  konzentrierte  Mischungen  werden  als
Essigsäure  verzollt.
32.  Mineralwässer,  natürliche  und  künstliche,  zusammen ­
  mit  dem  Gewichte  der  Gefässe,  für  das  Pud
Vertragsgemäss  bis  18./31.  XII.  1915  (u.  Fr.):
Mineralwässer,  natürliche  und  künstliche,  zusammen
mit  dem  Gewicht  der  Umschliessungen,  für  das  Pud
Anmerkung.  Die  in  besonderen  Verzeichnissen, ­
  welche  vom  Medizinalrat  des  Ministeriums ­
  des  Innern  im  Einvernehmen  mit  den
Ministerien  der  Finanzen  und  der  Landwirtschaft
aufgestellt  werden,  aufgeführten  natürlichen  und
künstlichen  Mineralwasser  zu  medizinischen
Zwecken  werden  zusammen  mit  dem  Gewicht  der
Gefässe  verzollt,  für  das  Pud
Vertragsgemäss:  Anmerkung  1.  Die  natürlichen
oder  künstlichen  medizinischen  Mineraltvässer,
welche  in  besonderen,  vom  Medizinalrat  des  Ministeriums ­
  des  Innern  im  Einvernehmen  mit  dem
Ministerium  der  Finanzen  und  dem  Ministerium
der  Landwirtschaft  und  Domänen  (im  Vertrage
mit  Oesterreich  ist  nur  das  Finanzministerium
genannt)  aufgestellten  Verzeichnissen  aufgeführt
sind,  werden  einschliesslich  des  Gewichts  der  unmittelbaren ­
  Umschliessungen  verzollt,  für  das  Pud
Vertragsgemäss:  Anmerkung  2(a).  Dem  in  der
Anmerkung  1  festgesetzten  Zoll  unterliegen  die  nachstehend ­
  aufgeführten  deutschen  medizinischen
Wässer:  Aachen,  Alexanderbad,  Alexisbad,  Mssr
 nannshausen 1  Baden  -  Baden,  Bertrich,  Bocklet,
Brückenau,  Charlottenbrunn,  Cudowa,  Driburg,

1,60  B

5,—  R
3B

2,30  R

2,30  B

1,40  R

1,  B
            
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