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2. Hobel- usw. Späne (Holzwolle), aus Holz
jeder Art, für das Pud 0,50 R
3. Böttcherarbeiten; fertige Fassdauben (gelammt
und gefugt), für das Pud 0,70 R
3. Vertragsgemäss: Böttcherwaren, fertige Fassdauben
(gefalzt und gehobelt), für das Pud . . . 0,50 H
Vertragsgemäss: Anmerkung zu P. 3.
Fertige Gefässe werden mit 50 Kopeken für das
Pud verzollt, auch wenn sie mit eisernen Reifen
versehen sind.
Nach einer Bekanntmachung des Zolldepartements bezieht
sich die in der Anm. 3 zu Art. 59 des Zolltarifs angegebene
Vergünstigung der zollfreien Einfuhr nur auf
buchene Fassdauben (Seiten- und Bodenbretter der
Fässer), nicht aber auf fertige Böttcherarbeiten, wie z. B.
zusammengenagelte oder auf andere Weise aus Dauben hergestellte
Fassböden; letztere sind daher nach Art. 59, P. 3,
zu verzollen (C. 06, Nr. 16 137),
Anmerkung 1. Die in diesem Artikel
genannten Arbeiten (ausser Hobel- usw. Spänen)
werden, wenn sie aus den unter P. 2 des Art. 58
enthaltenen Holzarten oder aus Furnieren angefertigt
sind, nach den entsprechenden Punkten
des Art. 61 verzollt.
Vertragsgemäss bis 18./31. XII. 1915: Anmerkung
1. Auf die Dauer der Gültigkeit des Vertrags
mit Oesterreich-Ungarn wird die zollfreie Einfuhr
von Holzkisten und Holzwolle jeder Art, die zur
Ausfuhr von Eiern bestimmt sind, unter den durch
eine Verordnung des Finanzministers festgesetzten
Bedingungen gestattet. 1 )
Anmerkung 2. Zeitweilig bis zum
1./14. Januar 1911 ist die zollfreie Einfuhr von
hölzernen Kisten gestattet, welche zur Ausfuhr
von Eiern ins Ausland bestimmt sind,
gemäss vom Finanzminister zu bestätigenden
Vorschriften (s. Vertragsbestimmung
unter Anm. 1).
Anmerkung 3. Zeitweilig bis zum
1./14. Januar 1911 ist die zollfreie Einfuhr von
buchenen Fassdauben mit Reifen in die baltischen
Häfen und über die russisch-preussische Grenze
gestattet.
l ) Die Regeln sind im „Russischen Zollreglement“, herausgegeben
vom Deutsch-Russischen-V erein, Berlin 1909, auf
Seite 626—630 abgedruckt. S. den Abschnitt in diesem Buche:
„Vergünstigungen für die Einfuhr von Verpackungsmaterial“.