Full text : Zollhandbuch für die Ausfuhr nach Rußland 1906-1917

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Die  Gültigkeitsdauer  der  Bestimmung
der  Anm.  3  zu  Art.  59  ist  durch  das  Gesetz
vom  19.  Dezember  a.  St.  1910  bis  zum  31.  März
a.  S  t.  1912  verlängert  worden  (C.  10,  Nr.  39  320).
Vertragsgemäss:  Anmerkung  3.  Auf  die  Dauer
der  Gültigkeit  des  Vertrags  mit  Oesterreich-TJngarn
(bis  18./31.  XII.  1915)  wird  die  zollfreie  Einfuhr
von  Fassdauben  aus  Buchenholz  einschliesslich  der
zugehörigen  Reifen  über  die  Grenze  Oesterreich-Ungarns
  gestattet.
Von  bralderten  Heringen  verbliebene  leere  hölzerne
Fässer  sind  zollfrei  (C.  82,  Nr.  18  632).
Boote  in  zerlegter  Gestalt  eingeführt  —  je  nach  dem
Material  —  nach  den  entsprechenden  Artikeln  des  Tarifs
(C.  85,  Nr,  1182).
In  zerlegter  Gestalt  eingeführte  Holzbottiche,
mit  den  zugehörigen  eisernen  Reifen  —  nach  dem  Material
(C.  86,  Nr.  604).
Aus  ordinären  Holzgattungen  gespaltene  Leisten  —
nach  Art.  59  (C.  99,  Nr.  6238).

60.  Korkholz,  bearbeitet:
1.  in  Form  von  Platten  und  Würfeln,  für  das
Pud  3,—  R
1.  Vertragsgemäss  (Fr.):  Für  das  Pud  .  .  .  2,40  R
2.  Flaschenkorken  ohne  Verbindung  mit
anderen  Materialien,  Fasskorken  und  alle  anderen
nicht  besonders  genannten  Erzeugnisse  aus  Korkholz, ­
  für  das  Pud  5,50  R
2.  Vertragsgemäss  (Portugal):  Korkholz  bearbeitet: ­

a)  in  halb  bearbeitetem  Zustande  (Platten,
Würfeln  usw.),  für  das  Pud  2,40  R
b)  in  Fabrikaten,  für  das  Pud  *  3,00  R
Ziegel,  Platten  und  sonstige  Erzeugnisse,  die  aus
mit  einfachen  Materialien  vermengten  Korkholzabfällen ­
  hergestellt  werden,  unterliegen  der  Verzollung  nach
Art.  60,  P.  2  lit.  b,  des  Tarifs  (C.  02,  Nr.  10  986).
3.  Erzeugnisse  aus  Korkabfällen,  auch  mit
Zusatz  von  Bindemitteln,  für  das  Pud  ....  4,50  R
61.  Holzwaren,  ausser  den  besonders  genannten:
1.  Tischler-  und  Drechslerarbeit  aus  den  in
Art.  58,  P.  1  genannten  Holzarten,  unlackiert,  unpoliert,
  ohne  aufgeleimte  Stücke  oder  Furniere;
            
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