Full text : Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

io  Allgemeines  und  Spezielles  über  Entwicklung  und  Stand  der  Wohlfahrtspflege.
auf  die  Pflege  der  Beziehungen  von  Mensch  zu  Mensch,  und  andererseits  auf  die  Erhöhung ­
  des  Wohlbefindens  von  Körper,  Geist  und  Gemüt  im  gemeinsamen  Wirken  abzielen.
Über  allgemeine  Wohlfahrtseinrichtungen  werden  wir  bei  Berücksichtigung  des
speziellen  Teiles  zu  folgenden  Bemerkungen  angeregt:
LOHNZAHLUNG.  Eine  Anzahl  der  zur  Beteiligung  am  Jubiläumswerk  aufgeforderten
Arbeitgeber  heben  hervor,  daß  sie  hohe  Gehälter  und  Löhne  zahlen,  und  daß  daher  sich
besondere  Wohlfahrtseinrichtungen  unnötig  machen.  Unter  Hinweis  auf  die  Einleitung
unserer  Arbeit  möchten  wir  hier  nur  bemerken,  daß  allerdings  auskömmliche  Gehälter
und  Löhne  auch  eine  entsprechende  Belastung  des  eigenen  Budgets  für  körperliche  und
geistige  Wohlfahrtspflege  gestatten,  daß  jedoch  eine  umsichtige  Fabrikleitung  nicht  davon
absehen  wird,  durch  geeignete  Wohlfahrtseinrichtungen,  etwa  nach  der  erziehlichen,
sittlichen  und  wirtschaftlichen  Seite  hin,  auf  das  Personal  einzuwirken.  Nach  beiden
Seiten  hin  können  auch  Prämien  und
GEWINNBETEILIGUNG  ersprießlich  wirken.  So  schreibt  die  in  der  Erzeugung  landwirtschaftlicher ­
  Maschinen  weltbekannte  englische  Firma  John  Folwer  &  Co.,  deren
deutsche  Hauptfiliale  sich  in  Magdeburg  befindet:  „Für  das  Personal  in  den  Bureaus
unserer  Filialen  in  Deutschland  sind  die  Wohlfahrtseinrichtungen  die  allerbesten  und
heben  wir  besonders  hervor,  daß  wir  sehr  hohe  Gehälter  und  Löhne  zahlen  und  außerdem
den  Angestellten,  die  sich  als  tüchtig  erweisen,  Beteiligungen  an  Unternehmungen
einräumen,  woraus  sie  hohe  Einnahmen  erzielen  können.“  —  Eigenartig  ist  auch  das
Gewinnbeteiligungssystem  der  gleichfalls  englischen  Stammfirma  Lever  Brothers  Limited  in
Port  Sunlight,  die  als  „Sunlight  Seif  enfabri  k,  G.  m.  b.  H.,  in  Mannheim-Rheinau“
eine  selbständige  Tochterfirma  errichtet  hat.  Das  System  beruht  auf  einer  „Mitteilhaberschaftsstiftung“ ­
  von  io  ooo  ooo  M.  und  sichert  denjenigen  über  25  Jahre  alten  Angestellten,
sofern  diese  schriftlich  die  selbstverständliche  Verpflichtung  zur  Arbeitstreue  und  zur
besten  Förderung  der  Gesellschaftsinteressen  bekräftigen,  bei  Aufnahme  als  Mitteilhaber
nach  Maßgabe  der  Satzung  einen  Bezug  von  Genußscheinen  in  Höhe  von  10%  des  Einkommens ­
  zu.  Für  Arbeiter  beträgt  die  Höchstgrenze  dieser  G.-B.  16  ooo  M.,  für  Angestellte
60  ooo  M.  1912  hatten  bereits  1906  Mitteilhaber  6  982  620  M.  für  Genußscheine  gebucht
und  bezogen  hierzu  eine  Dividende  von  10  %.  —  Die  Firma  Heinr.  Franck  Söhne,  Ludwigsburg-Halle ­
  a.  S.  räumt  den  kaufmännischen  Beamten  nach  einer  bestimmten
Dienstdauer  eine  Geldbeteiligung  in  dem  Sinne  ein,  daß  für  diese  Beträge,  auch  für
etwaige  Verlustjahre  der  Zins  garantiert  ist,  während  in  Gewinnjahren  für  diese
Beträge  der  Dividendensatz  ausgezahlt  wird.  —  Im  Zeißwerk  zu  Jena  erfolgt  die
Gewinnbeteiligung  nach  einer  wohlbegründeten  Skala,  die  ein  Aufsteigen  der  Gewinnquote ­
  bis  zu  10%  des  Jahreseinkommens  sichert.  —  Die  Papierausstattungsfabrik ­
  Max  Krause  in  Berlin  verteilt  10%  des  jährlichen  Geschäftsgewinns  an  die
Angestellten  und  Arbeiter.  Die  Gewinnbeträge  werden  bar  ausgezahlt,  ihre  Verwendung
ist  den  Berechtigten  völlig  freigestellt.  Es  wird  jedoch  immer  dringend  auf  gef  ordert,  den
Betrag  zu  sparen,  weshalb  in  der  Regel  50  %  der  Anteile  seitens  der  Arbeiter  in  die  Fabriksparkasse ­
  eingelegt  werden.  —  Die  Schultheiß’  Brauerei  in  Berlin  hat  eine  indirekte
Gewinnbeteiligung  derart  eingeführt,  daß  denjenigen  Arbeitern,  welche  in  die  Fabriksparkasse ­
  einzahlen,  der  Prozentsatz  (4  %)  für  die  Verzinsung  ihrer  Einlagen  um  so  viel  erhöht
wird,  als  die  den  Aktionären  gewährte  Jahresdividende  den  Satz  von  4%  übersteigt.  Es
werden  hierbei  allerdings  nur  diejenigen  Sparbeträge  berücksichtigt,  welche  während  des
ganzen  abgelaufenen  Geschäftsjahres  bei  der  Sparkasse  angelegt  waren.  Beispielsweise
betrugen  im  Jahre  1900  diese  Zuschußzinsen  der  Firma  rund  100  ooo  M.  —  Bei  der  Baumwollspinnerei ­
  am  Stadtbach  in  Augsburg  erhalten  die  über  10  Jahre  bei  der  Firma
beschäftigten  Arbeiter  am  Jahresschluß  einen  Gewinnanteil  von  5—8%  des  Durchschnittslohnes ­
  ausgezahlt.  —  Die  Felsenkellerbrauerei  A.-G.  in  Dresden  gewährt  den  Beamten ­
  und  Arbeitern  und  außerdem  der  Unterstützungskasse  einen  Gewinnanteil
            
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