Full text : Die Schweiz

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wanderten  die  der  Auswanderer  um  71500.  Nahezu
die  Hälfte  der  Fremden  sind  Angehörige  des  deutschen
Reichs;  auch  darin  machen  sich,  wie  beim  Handel,  die
engen  Beziehungen  der  Schweiz  zum  nördlichen  Nachbarland ­
  geltend.  Dann  folgen  der  Zahl  nach  Italiener,
Franzosen  und  Österreicher.  Die  Engländer  und  Russen
treten  gegenüber  den  Bürgern  der  Nachbarstaaten  zurück.
Nationalität  .  Den  Italienern  liegt  der  Eisenbahn-  und  Tunnelbau ­
  ob;  als  Erdarbeiter  und  Maurer  finden  sie  überall
Verdienst;  naturgemäß  suchen  sie  die  Orte  mit  reger
Bautätigkeit  auf.  Viele  Italiener  sind  Saisonarbeiter,
die  im  Winter  gleich  den  Tessiner  Arbeitern  in  die
Heimat  zurückkehren.  Die  Deutschen  bewohnen  als  Kaufleute, ­
  Dekorationsarbeiter,  Schriftsetzer,  als  Arbeiter  in
der  Seiden-  und  in  der  chemischen  Industrie  vorwiegend
die  Städte  der  Nordschweiz,  Basel  und  Zürich.  Die
Österreicher  bevorzugen  Zürich  und  St.  Gallen,  und  die
Franzosen  sind  in  den  westschweizerischen  Städten,  vor
allem  in  Genf,  stark  vertreten.  Die  einheimischen  Arbeiter
verlassen  mehr  und  mehr  gewisse  ihnen  nicht  zusagende
Gewerbe,  und  an  ihre  Stelle  treten  die  Zugewanderten.
Allsländerfrage  Kein  anderes  Land  Europas  beherbergt  im  Verhältnis ­
  zur  einheimischen  Bevölkerung  so  viele  Ausländer
wie  die  Schweiz;  erreichten  sie  doch  1910  die  Zahl  von
565300.  1850  machten  sie  noch  3°/o  der  Gesamtbevölkerung ­
  aus,  gegenüber  15°/o  nach  der  Zählung  von  1910.
Unter  den  Bewohnern  der  Städte  Basel  und  Zürich  ist
je  der  Dritte  ein  Ausländer;  schlimmer  noch  liegen  die
Verhältnisse  in  Genf  und  Lugano.  Diese  wachsende  Überflutung ­
  erweckt  Bedenken,  da  die  Zugewanderten  meist
Bürger  des  Heimatstaates  bleiben.
Dem  Mißstand  kann  in  der  Zukunft  durch  die
Zwangseinbürgerung  gesteuert  werden;  die  Schweiz
würde  damit  nur  dem  Beispiel  anderer  Staaten  folgen,
die  nach  Gesetzesbestimmung  die  auf  ihrem  Gebiete  geborenen ­
  Ausländer  als  Bürger  des  eigenen  Staatswesens
aufnehmen.  Zu  mehr  als  drei  Vierteln  sind  die  Aus-
            
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