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in der Zeit des Krimkrieges fühlte der Staat
tief das Mißtrauen, das feit jener Zeit im In
land feinen Kredit schwächte. Für das Aus
land freilich blieb jener Vorgang, wie schon
gesagt, damals fast belanglos. Man hört gut
gläubig die mit Emphase bis zum Neberdruß
wiederholte Behauptung der geschickten russischen
Auslandsagenten, der Herren Raffalovich in
Paris und Wittschewsky in Berlin, daß Ruß
land allein unter allen Kontinentalstaaten stets
gewissenhaft seinen Verpflichtungen nach
gekommen sei — und vielen war es eine Ueber-
raschung, als Professor Ballod auf den Kankrin-
schen Finanzkrach hinwies. Unter allen
Bankerottenist dieser russischederschmäh-
lichste; in Westeuropa machte man stets offen
Bankerott, nicht in so empörender Weise — und
dort tat man es stets im Notstand, bei feind
licher Invasion oder nach furchtbarem Krieg —,
Rußland griff aber damals mitten im Frieden
zu dieser Maßregel.
Die bisher besprochenen Bankerotte haben
das Ausland nur wenig betroffen, teils weil
die fremden Anleihen schon durch die Art der
Maßregel nicht tangiert wurden, wie in Ruß
land und in gewissem Sinne in Preußen, teils
weil die Schuld überwiegend heimisch war, wie
in Oesterreich 1811. Anders war der Fall bei
den späteren österreichischen Bankerotten, die nur
dem Ausland, nicht dem Inland gegenüber als
Krida erscheinen. Die Auszahlung der in Silber
stipulierten Rentenschuld in Papiergeld im Jahre
1848 stellte sich für den Inländer nur als Aus
fluß der gesetzlich durch das 48erPatent normierten
Gleichstellung von Silber- und Papiergulden
dar, für das Ausland bedeutete sie einen er
heblichen Verlust. Wieder anders lag der Fall
bei der österreichischen Couponsteuer von
1868. Schon 1849 war nach englischem Vor
bild von der Rente eine Steuer von 5% ein
gehoben worden, die 1859 aus 7% und 1868
auf 16% für die allgemeine fundierte und aus
20% für die übrigen Staatsschulden erhöht
Oesterreich
1848
Oesterreich
1859 u. 1868