Contents: Russlands Bankerott

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in der Zeit des Krimkrieges fühlte der Staat 
tief das Mißtrauen, das feit jener Zeit im In 
land feinen Kredit schwächte. Für das Aus 
land freilich blieb jener Vorgang, wie schon 
gesagt, damals fast belanglos. Man hört gut 
gläubig die mit Emphase bis zum Neberdruß 
wiederholte Behauptung der geschickten russischen 
Auslandsagenten, der Herren Raffalovich in 
Paris und Wittschewsky in Berlin, daß Ruß 
land allein unter allen Kontinentalstaaten stets 
gewissenhaft seinen Verpflichtungen nach 
gekommen sei — und vielen war es eine Ueber- 
raschung, als Professor Ballod auf den Kankrin- 
schen Finanzkrach hinwies. Unter allen 
Bankerottenist dieser russischederschmäh- 
lichste; in Westeuropa machte man stets offen 
Bankerott, nicht in so empörender Weise — und 
dort tat man es stets im Notstand, bei feind 
licher Invasion oder nach furchtbarem Krieg —, 
Rußland griff aber damals mitten im Frieden 
zu dieser Maßregel. 
Die bisher besprochenen Bankerotte haben 
das Ausland nur wenig betroffen, teils weil 
die fremden Anleihen schon durch die Art der 
Maßregel nicht tangiert wurden, wie in Ruß 
land und in gewissem Sinne in Preußen, teils 
weil die Schuld überwiegend heimisch war, wie 
in Oesterreich 1811. Anders war der Fall bei 
den späteren österreichischen Bankerotten, die nur 
dem Ausland, nicht dem Inland gegenüber als 
Krida erscheinen. Die Auszahlung der in Silber 
stipulierten Rentenschuld in Papiergeld im Jahre 
1848 stellte sich für den Inländer nur als Aus 
fluß der gesetzlich durch das 48erPatent normierten 
Gleichstellung von Silber- und Papiergulden 
dar, für das Ausland bedeutete sie einen er 
heblichen Verlust. Wieder anders lag der Fall 
bei der österreichischen Couponsteuer von 
1868. Schon 1849 war nach englischem Vor 
bild von der Rente eine Steuer von 5% ein 
gehoben worden, die 1859 aus 7% und 1868 
auf 16% für die allgemeine fundierte und aus 
20% für die übrigen Staatsschulden erhöht 
Oesterreich 
1848 
Oesterreich 
1859 u. 1868
	        
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