Full text: Das Recht auf Arbeit in geschichtlicher Darstellung

Zum Schlusse sei noch die Schrift von Franz Stöpel!) 
erwähnt, der unter dem Recht auf Arbeit lediglich den An- 
spruch auf unqualificirte Arbeit versteht und zur Verwirk- 
lichung‘ dieses Problems eine Organisation der öffentlichen Ar- 
beiten vorschlägt, die bei der Gemeinde zu beginnen und 
stufenweise bis zu einem Centralamte, wo alle Fäden aus den 
Provinzen zusammenliefen, aufzusteigen hätte. Stöpel glaubt, 
das Recht auf Arbeit werde nicht nur unzälig Arbeitskräfte 
nutzbar machen, sondern auch in grossem Massstabe die Ver- 
armung und die daraus hervorgehenden Übel: Krankheit, Ent- 
sittlichung und Verbrechen verhüten. 
Ein Überblick über die Entwickelung des Rechts auf Ar- 
beit in Deutschland führt zu dem Ergebnisse, dass es hier lange 
nicht eine so grosse Rolle gespielt hat, wie bei den für Schlag- 
worte leicht empfänglichen Franzosen. Der nüchterne Sinn der 
Deutschen sträubte sich gegen die Anerkennung einer Formel, 
die zwar Viele im Munde führten, von der aber Niemand zu 
sagen vermochte, wie er sich ihre Verwirklichung denke, In 
den Augen des grossen Publikums ist und bleibt aber der 
beste Beweis für eine abstrakte Wahrheit die Darstellung der 
einzelnen Consequenzen, womit sie ins wirkliche Leben hin- 
einragt. Eine solche von erfahrungsmässigen Gesichtspunkten 
geleitete Darstellung des Rechts auf Arbeit in der Praxis fehlte 
aber. Und das ist wol der Grund, warum es bisher in Deutsch- 
land zu keiner grösseren Bedeutung gelangte. 
1) S. Franz Stöpel, Das Recht auf Arbeit, Leipzig 1884.
	        
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