Object: Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

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II. DIE PAPIERGELDWÄHRUNG. 
5. In Hartgeld die Rentenzahlungen unter 500 livres, die 
Löhne und Besoldungen unter 1200 livres, der Truppensold, 
„Gegenstände, die notwendig in Hartgeld bezahlt werden müssen“, 
und nach einem Ergänzungsarret 1 ) auch die Zinsen des Dar 
lehens von 70 Millionen livres, das die caisse d’escompte dem 
Staat in Form einer Kaution gewährt hatte. 
Gewisse Zahlungen sollten um 1 Jahr hinausgeschoben 
werden. 
Durch dieses arret wurden die Staatsgläubiger in Klassen 
oingeteilt, und zwar mathematisch, nicht volkswirtschaftlich. 
Zwischen wirtschaftlich produktiven und unproduktiven Kräften 
wurde kein Unterschied gemacht; alle Staatsgläubiger sollten 
zum Teil getroffen werden. 
Uns interessiert an dem arret, daß einige Zahlungen in Schatz 
scheinen, andere in Hartgeld, andere zum Teil in Schatzscheinen 
und zum Teil in Hartgeld ausbezahlt werden sollten. Die Schatz 
scheine waren aber nicht nur verzinsliche Forderungspapiere, 
sondern sollten, wie ausdrücklich bestimmt wurde, in eine noch 
aufzunehmende Staatsanleihe 2 ) von 90 Millionen livres in Zah 
lung genommen werden. Es waren sogenannte provisorische 
Anleihescheine, die der Staat in dieser Form ausgab, weil eine 
gewöhnliche Staatsanleihe offenbar fehlgeschlagen wäre. 
Welche Stellung sollen wir nun gegenüber diesem sonder 
baren Zahlungsmodus des arrets vom 16. August 1788 einnehraen, 
wenn wir ihn vom Standpunkte des Staates aus beurteilen? 
Die provisorischen Anleihescheine, die der Staat valutarisch 
handhabte, unterscheiden sich unvorteilhaft vom Papiergelde. 
Zwar wollte sie der Staat auf eine spätere Anleihe „in 
Zahlung nehmen“. Der Umtausch der provisorischen Anleihe 
scheine in definitive wäre aber ein rechtlich unerheblicher Akt 
gewesen. Der Staat hätte sich diesen Umtausch schenken 
können. Es kann daher von epizentrischem Annahmezwang 
in diesem Falle keine Rede sein; es fehlte natürlich erst recht 
*) Arret vom 18. August 1788. 
s ) Echt du mois de novembre 1787.
	        
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