Object: Vieh und Fleisch in der deutschen Kriegswirtschaft

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Hierbei ist, angesichts der Tatsache, daß im Sommer 1917 
jedenfalls nur sehr mindergewichtige Schweine zur Ablieferung 
kommen, mit einer ganz unterdurchschnittlichen Schlachtausbeute ge 
rechnet. Die Preissenkung für die Schweine nach der Verordnung 
vom 6. April 1917 ist in Rechnung gestellt worden. 
Der Kommunalverband hat nach Errechnung dieses Durch 
schnittspreises außerdem die Sorte u preise, insbesondere für 
Fleisch mit Knochen, Fleisch ohne Knochen, Knochen, Nebensorlen 
(Kops, Dickbein) und Ausbeute (Leber, Zunge, Nieren usw.) besonders 
zu ermitteln, was allein schon die Schwierigkeiten der Aufgabe kenn 
zeichnet und sich durch die Besonderheiten der Kalkulation dcö Wurst- 
preises noch vervielfältigt. 
Die N o r m a l k a l k n l a t! o n für ein Rind dürfte 
bei Annahme von 90 Jl LebendgewichtSpreiS etwa folgendermaßen 
aussehen: 
1 Zentner Lebendgewicht 90,00 Jl, 
Viehhandelsverband 5'/»% — 4,95 „ 
Transport (Fracht, Schwund) 5% = 4,50 „ 
zusammen 99,45 Jl. 
Bei 48 ^ Schlachtausbente l Pfund 2,0.7 A. 
Schlachtlohn, Gebühren 0,03 ,, 
Versicherung o,02 „ 
Warmgewicht 0,06 „ 
znsanimen 2,18 JO 
Abzug für Nebeuausbeute == 0,17 „ 
bleibt 2,01 .tt 
Zuschläge für dieKommune für Unkosten (hoch gerechnet) 0,08 „ 
Bei 500 g Umsatz für den Kleinhandel für Hauverlust, " 
Unkosten und Nutzen o, 18 „ 
Ladenpreis für 1 Pfund Rindfleisch im Durchschnitt 2,27 J, 
5. polizeiliche pflichten. 
Die Durchführung der geschilderten kommunalen Versorgung 
ist eine wvhlfahrtspolizeiliche Maßnahme, eine Aufgabe der Kriegs- 
Nahrungsmittelpolizei. Sie bedarf ihrer Ergänzung nur ans einigen 
besonderen polizeilichen Gebieten. 
Hier kommt zunächst die Ü b e r w a ch n n g v o n Z u w i d er 
st a n d l n n g e n gegen die angeordneten Versorgnngs- und Preis 
bildungsmaßnahmen in Frage. Als Täter kann sowohl der Ver 
braucher auftreten, der sich Fleischkarten erschwindelt, einhandelt,
	        
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