11. Der Markt von Lübeck
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„geschlossenen Stadtwirtschaft‘‘ — zwar noch Goldschmiede und Nädler
aus besonderen Anlässen an den Markt binden konnte, dagegen kein recht-
liches oder wirtschaftlich-tatsächliches allgemeines Marktzwangssystem vor-
fand; eine Einrichtung, die der obrigkeitlich-bevormundende Charakter
dieser Zeit sicher für seine Zwecke verwendet hätte — wenn sie überhaupt
noch vorhanden gewesen wäre.
Für die Tatsache der Auflösung der alten Marktorganisation seit dem
Jahre 1300 sind in den früheren Ausführungen in anderem Zusammenhange
so zahlreiche Beispiele gebracht, daß es ermüden würde, alles zu wieder-
holen; es sei nur an das erinnert, was über Krämer, Filzer, Riemenschneider
und Waffenhandwerker gesagt wurde. Wichtiger ist, den Motiven nachzu-
gehen, die seit 1300 diesen Umschwung herbeiführten. Da ist vor allem zu
nennen: die Überfüllung des Marktes. Die Verlegenheitsauskunft des
Baues einer Galerie von 19 Filzerbuden über den Schusterbuden an der
westlichen Marktseite war ein Erzeugnis dieser Überfüllung; sie bewährte
sich nicht!®2). Im Gegenteil wies sie nur auf die bedenkliche Möglichkeit hin,
den baulichen Befund der einstöckigen Budenhäuschen zu ändern: diese
Möglichkeit führte sehr bald dahin, daß die Handwerker und Krämer,
sobald sie erst das Eigentum an ihren Buden erworben hatten — und das
geschah ja seit dem Ende des 13. Jahrhunderts in schneller Folge bei den in
Privateigentum der alten Familien befindlichen Buden!®) — die bisher nur
als Arbeits- und Verkaufsstellen benutzbaren, kein Obergeschoß führenden
Buden zu kleinen Häusern umbauten, die zugleich als Wohnhäuser dienten.
Bis ins einzelne ließe sich dieser Prozeß z. B. für die Blocks II, IV und VI im
i4. Jahrhundert nachweisen; hier namentlich in Verbindung mit der, für
den Bestand an dem Marktverkehr wirklich noch dienenden Marktbuden,
besonders üblen Tatsache, daß die einzelnen Riemenschneider mehrere be-
nachbarte Buden erwarben und sie zu relativ stattlichen Häusern um-
bauten!*), Die Krämer hatten mit solchem Zusammenlegen von Buden
unter gleichzeitigem Umbau zu Wohnhäusern den Anfang gemacht. Bei
V 223 z. B. ist noch aus der Überlieferung zu erkennen, daß hier einmal
4 Buden bestanden hatten. So beträchtliche Flächen, wie sie z. B. VII1221 F
bedeckt, haben ursprünglich nie einer Krämerbude zur Verfügung gestanden.
Mit dem Ausbau von Budengruppen zu Häusern, die Wohn-, Werk- und
Verkaufsstätte miteinander vereinigten — so bei den Riemenschneidern —
zum mindesten eine Vereinigung von Verkaufs- und Wohnstätte — so bei
den Krämern — herbeiführten, war aber der alte wirtschaftliche Gedanke
der Marktorganisation, daß der Markt nur zum Verkauf, z. T. auch zur
Produktion zu dienen habe, durchbrochen. Soweit es sich um Marktbaulich-
keiten im Privateigentum handelt, gab es jetzt keinen prinzipiellen
Unterschied mehr zwischen Markt und Straßen. Dasselbe Streben