259
Vereinsporto (Stand vom Juli 1907),
im Wesentlichen dem eiuzeistaatlichen Inlandsporto gleich:
Briefe: je V 2 Unze (14,17 g) 2 Pence (17 Pf.); Postkarten: 1 Penny (8V a Pf.);
Drucksachen, Geschäjtspapiere, Warenproben: 1 d je 2 Unzen (56,7 g),
Drucksachen-Maximnm 4 Pfund, Warenproben und kleine Pakete (mit
Waren) 1 Pfund (453 g); Bücher: 1 d für je 4 Unzen (113,3 g), Maximum
3 Pfund; Zeitschriften und Zeitungen: */ 2 d (4,25 Pf.) für jedes Exemplar
bis zu 10 Unzen (283,4 g), darüber ^d- je 4 Unzen; Zeiliingspakete vom
Verleger 1 d pro Pfund; (aus Neu-Südwales und Neuseeland auch
Kartenbriefe zu 1V 3 d, statt 2 d).
Hie und da bei den Drucksachentarifen einige Unterschiede der einzelnen
Staaten.
Weltporto (siehe Anmerkung 14):
Für Briefe 2*/ 2 d, für Karten und Drucksachen bei weiten Seestrecken Seeportozuschläge.
Im übrigen hat Australien in seinem Post Vereinstarif sämtliche Arten * 1 * * * S.
australischen Festlandsstaaten, die sich vorher wie fremde Länder behandelten, einen
Postvereinsvertrag zustande, der 1891 und 1892 revidiert wurde. Die Grundsätze dos
Weltpostvereins, dem sie seit dem 1. Oktober 1891 angehören, kamen darin auch zur
Geltung.
Das australische Postvereinsporto wurde schon damals so festgesetzt:
Briefe 2 Pence (17 Pf.) für jede halbe Unze (11,17 g); Postkarten 1 d (8 1 / 2 Pf.);
Bücher 1 d für je 4 Unzen (118,8 g): andere Drucksachen 1 d für je 2 Unzen (56,7 g);
Zeitungen besonderer Vorzugspreis. Das Weltporto beträgt ja für Briefe 2 '/ 2 d ( 1 / 2 Unze);
Postkarten 1 d und eventuell 1 j-> d Seeportozuschlag; Drucksachen usw. 1 / 2 d für 2 Unzen,
doch oft ebenfalls 1 / 2 d Seeportozuschlag.
Der Vereinstarif glich im wesentlichen dem innern Tarif der Einzelstaaten. So
ist es auch heute noch.
Schon 1891 wurde das Pennyporto auf der Konferenz zu Sydney angestrebt, aber
nicht durchgesetzt.
Mit dem Zusammenschluss der australischen Festlandsstaaten zu einem Staatenbund
(1. Januar 1901) wurde ein einheitliches Bundespostwesen geschaffen, das am
1. März 190.1 ins Leben trat (vgl. Archiv für Post und Telegraphie 1908, S. 88—94: „Postnnd
Telegraphengesetz des australischen Bundes“) und seit dem 1. Dezember 1901 einem
neuen Postgesetz unterlag, worin die Posttaxen allerdings nicht geregelt sind.
Auch eine einheitliche australische Bundespostmarke wird geschaffen werden.
Einstweilen geben die Einzelstaaten aber noch für einige Jahre besondere Marken
heraus, da danach die Grösse des Verkehrs und der Massstab für die künftige Verteilung
der Ueberschüsse festgestellt werden soll (vgl. Deutsche Verkehrs-Zeitung 1908,
S. 406). Der Bund hat auch (seit 1908) für den Verkehr nach Europa eine besondere
Postdampferlinie (nach Brindisi) mit 2 1 / 2 Millionen Mark jährlich (125000 <£) subventioniert
(Deutsche Verkehrs-Zeitung 1906, S. 393).
Zum australischen Postvereiu gehören ausser dem Festland noch Britisch-Neu-Guinea,
Tasmanien, Neu-Seeland (mit selbständiger Postverwaltung), die Fidji-Inseln
und die Neuen Hebriden.
Ein ganzer Weltteil ist somit postalisch geeint. — Vom 1. April 1905 ab gilt
auch von England nach Australien das Pennyporto für Briefe p/a Unze); umgekehrt;
aus Australien nach England, zahlt man freilich noch 2 Pence, da das Inlandporto
noch 2 d beträgt (vgl. Deutsche Verkehrs-Zeitung 1905, S. 17c). Neuerdings (Okt, 1907)
ist wohl auch das Briefgewicht in diesen Verkehrsbeziehungen von 1 / 2 auf 1 Unze erhöht
worden.
17*