Full text : Weltporto-Reform

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Vereinsporto  (Stand  vom  Juli  1907),
im  Wesentlichen  dem  eiuzeistaatlichen  Inlandsporto  gleich:
Briefe:  je  V 2  Unze  (14,17  g)  2  Pence  (17  Pf.);  Postkarten:  1  Penny  (8V a Pf.);
Drucksachen,  Geschäjtspapiere,  Warenproben:  1  d  je  2  Unzen  (56,7  g),
Drucksachen-Maximnm  4  Pfund,  Warenproben  und  kleine  Pakete  (mit
Waren)  1  Pfund  (453  g);  Bücher:  1  d  für  je  4  Unzen  (113,3  g),  Maximum
3  Pfund;  Zeitschriften  und  Zeitungen:  */ 2  d  (4,25  Pf.)  für  jedes  Exemplar
bis  zu  10  Unzen  (283,4  g),  darüber  ^d-  je  4  Unzen;  Zeiliingspakete  vom
Verleger  1  d  pro  Pfund;  (aus  Neu-Südwales  und  Neuseeland  auch
Kartenbriefe  zu  1V 3  d,  statt  2  d).
Hie  und  da  bei  den  Drucksachentarifen  einige  Unterschiede  der  einzelnen
Staaten.
Weltporto  (siehe  Anmerkung  14):
Für  Briefe  2*/ 2  d,  für  Karten  und  Drucksachen  bei  weiten  Seestrecken  Seeportozuschläge.

Im  übrigen  hat  Australien  in  seinem  Post  Vereinstarif  sämtliche  Arten  *  1  *  *  *  S.

australischen  Festlandsstaaten,  die  sich  vorher  wie  fremde  Länder  behandelten,  einen
Postvereinsvertrag  zustande,  der  1891  und  1892  revidiert  wurde.  Die  Grundsätze  dos
Weltpostvereins,  dem  sie  seit  dem  1.  Oktober  1891  angehören,  kamen  darin  auch  zur
Geltung.
Das  australische  Postvereinsporto  wurde  schon  damals  so  festgesetzt:
Briefe  2  Pence  (17  Pf.)  für  jede  halbe  Unze  (11,17  g);  Postkarten  1  d  (8 1 / 2  Pf.);
Bücher  1  d  für  je  4  Unzen  (118,8  g):  andere  Drucksachen  1  d  für  je  2  Unzen  (56,7  g);
Zeitungen  besonderer  Vorzugspreis.  Das  Weltporto  beträgt  ja  für  Briefe  2  '/ 2  d  ( 1 / 2  Unze);
Postkarten  1  d  und  eventuell  1 j->  d  Seeportozuschlag;  Drucksachen  usw.  1 / 2  d  für  2  Unzen,
doch  oft  ebenfalls  1 / 2  d  Seeportozuschlag.
Der  Vereinstarif  glich  im  wesentlichen  dem  innern  Tarif  der  Einzelstaaten.  So
ist  es  auch  heute  noch.
Schon  1891  wurde  das  Pennyporto  auf  der  Konferenz  zu  Sydney  angestrebt,  aber
nicht  durchgesetzt.
Mit  dem  Zusammenschluss  der  australischen  Festlandsstaaten  zu  einem  Staatenbund
  (1.  Januar  1901)  wurde  ein  einheitliches  Bundespostwesen  geschaffen,  das  am
1.  März  190.1  ins  Leben  trat  (vgl.  Archiv  für  Post  und  Telegraphie  1908,  S.  88—94:  „Postnnd
  Telegraphengesetz  des  australischen  Bundes“)  und  seit  dem  1.  Dezember  1901  einem
neuen  Postgesetz  unterlag,  worin  die  Posttaxen  allerdings  nicht  geregelt  sind.
Auch  eine  einheitliche  australische  Bundespostmarke  wird  geschaffen  werden.
Einstweilen  geben  die  Einzelstaaten  aber  noch  für  einige  Jahre  besondere  Marken
heraus,  da  danach  die  Grösse  des  Verkehrs  und  der  Massstab  für  die  künftige  Verteilung ­
  der  Ueberschüsse  festgestellt  werden  soll  (vgl.  Deutsche  Verkehrs-Zeitung  1908,
S.  406).  Der  Bund  hat  auch  (seit  1908)  für  den  Verkehr  nach  Europa  eine  besondere
Postdampferlinie  (nach  Brindisi)  mit  2 1 / 2  Millionen  Mark  jährlich  (125000  <£)  subventioniert ­
  (Deutsche  Verkehrs-Zeitung  1906,  S.  393).
Zum  australischen  Postvereiu  gehören  ausser  dem  Festland  noch  Britisch-Neu-Guinea,
  Tasmanien,  Neu-Seeland  (mit  selbständiger  Postverwaltung),  die  Fidji-Inseln
und  die  Neuen  Hebriden.
Ein  ganzer  Weltteil  ist  somit  postalisch  geeint.  —  Vom  1.  April  1905  ab  gilt
auch  von  England  nach  Australien  das  Pennyporto  für  Briefe  p/a  Unze);  umgekehrt;
aus  Australien  nach  England,  zahlt  man  freilich  noch  2  Pence,  da  das  Inlandporto
noch  2  d  beträgt  (vgl.  Deutsche  Verkehrs-Zeitung  1905,  S.  17c).  Neuerdings  (Okt,  1907)
ist  wohl  auch  das  Briefgewicht  in  diesen  Verkehrsbeziehungen  von  1 / 2  auf  1  Unze  erhöht
worden.

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