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einleiten. 2 ) Der amerikanische Generalpostmeister, der damals
diesen Plan seines Gehilfen noch für etwas verfrüht ansah, hat
ihn in den folgenden Jahren sich bald zu eigen gemacht und
wiederholt empfohlen.
Das Organ des Weltpostvereins, „L’Union postale“ (1904,
No. 4, S. 55 f.) berichtet darüber, nach dem Verwaltungsbericht
des amerikanischen Generalpostmeisters für 1901/2, folgender-
massen in dem Abschnitt „Internationale Portoermässi-
gung“:
„Das Inlandbriefporto in den Vereinigten Staaten beträgt
2 Cents (8,4 Pf.) für die Unze (28,3 g), während im internationalen
Verkehr 5 Cents für die halbe Unze (14,15 g) zu entrichten sind. Hier
nach kann der Pall eintreten, dass ein Brief, der im Inlande für 2 Cents
nach seinem Bestimmungsort befördert wird, bei der Versendung nach
England einem Porto von 10 Cents, d. i. das Fünffache der Inland
taxe, unterliegt.
Nach Ansicht der Postverwaltung sind die geschäftlichen und gesell
schaftlichen Beziehungen des amerikanischen Volkes mit gewissen europäischen
Völkern in einer Weise gewachsen, dass die Zeit gekommen ist, das internationale
Porto zu ermässigen, welches in seiner jetzigen Höhe geradezu einen Hemmschuh
bilde für die Entwickelung von Handel und Verkehr zwischen den Vereinigten
Staaten und den grossen Handelsstaaien Europas.
Die Postverwaltung befürwortet daher die Anknüpfung von Verhandlungen
mit Großbritannien, Deutschland und Frankreich zum Zwecke einer
Vereinbarung über die Ermässigung des internationalen Portos, die unzweifelhaft
einen bedeutenden Aufschwung der internationalen Korrespondenz und binnen
kurzer Zeit nicht nur die Deckung des durch die Ermässigung entstehenden
Einnahmeausfalls, sondern grössere Erträgnisse im Gefolge haben würde, als
solche unter der Herrschaft der jetzigen Taxe der Postkasse zufliessen.“
Diese Anregung ist ja nun bekanntlich in Bezug auf Eng
land schon seit dem 1. Oktober 1908 und auch in Bezug auf
Deutschland am 1. Januar 1909 verwirklicht worden.
12. und 14. November 1904 eine Ermässigung des anormal hohen deutschen
Weltpostkarten- und Drucksachensatzes von 10 und 5 Pf. auf 8 und 4 Pf.,
entsprechend den Normalsätzen von 10 und 5 Centimes im ”W eltpostvertrage,
und wies auf die bedenkliche Begünstigung des Auslandes und Benach
teiligung des Inlandes unter dem jetzigen Tarif mit dem Aufschlag
von 23,4% hin.
Am 25. Januar 1905 trat der Abgeordnete Eickhoff im Reichstage
unter Wiedergabe des Zeitungsartikels für diese Anregung ein (beiläufig
gesagt, ohne Zutun des Verfassers).
2 ) Vgl. „Archiv für Post und Telegraphie“ (Berlin) 1899, S. 930 und
„Deutsche Verkehrszeitung“ (Berlin) 1899, S. 278.