Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

628 b.—631 d. 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
') 628 b. 
>) 628 c. 
—: Holzschuhe, auch mit Haltern aus ungefärbtem Leder. 
—: Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von solchen; profilierte 
(gekehlte) Holzleisten. 
A,D 
628 d. 
2 ) 629 a. 
2 ) 629 b. 
3 ) 630 o. 
630 b. 
—: Kisten und andere. 
bearbeitet: Holzschuhe. 
: Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von solchen sowie andere 
Waren. 
Möbel und Möbelteile aus Holz, nicht gepolstert, grobe, in Verbindung 
mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter andere Nummern fallen. 
Grobe Holzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht 
vorstehend aufgeführt sind oder unter andere Nummern fallen. 
A ii. D von leeren 
Holzkisten*) Sperr 
platten aus wei 
chem Holz, Holz- 
sohlen, Schnee 
schuhen in ferti 
gem oder halb- 
fertigemZustande. 
A u. D von leeren 
Holzkisten*) Holz 
schuhen, Holz 
sohlen, Schnee 
schuhen in ferti 
gem oder halb- 
fertig. Zustande. 
Au. D von Schnee 
schuhen und fahr 
baren Leitern. 
631 a. 
631 b. 
631 c. 
5 ) 631 d. 
(631 a/f) Feine Holzwaren (ausgenommen Stöcke), auch in Der- 
bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter an 
dere Nummern fallen: 
Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten; Holzwaren mit feiner Schnitz 
arbeit; feine Drechslerwaren und andere feine Holzwaren; durch 
Pressen, Brennen, Atzen oder Stanzen hergestellte Nachahmungen 
feiner Schnitzarbeiten: Möbel und Möbelteile, nicht gepolstert. 
—: andere (mit Ausnahme der Leisten); Druckplatten aus Holz, ge 
schnitten, auch mit eingeschlagenen Stiften oder dergleichen aus 
unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle. 
Gold- und andere Holzleisten. 
Holzwaren (ausgenommen Stab- und Tafelboden- sParkettboden-f 
fusir anderer Waren^Üt gestatte^' ß-!, a ^' ^ Ausfuhr von Holzkisten als Umschließung bei der 2suSs 
sonstigen UmsLen !u Ä^ebmen Ausfuhr von leeren Holzkisten, bei denen aus den Angaben oder 
finden sollen gestattet siirfünt „• 1 r' sie zur Einfuhr von Nahrungsmitteln nach Deutschland Verwendung 
Mhrt werden wen» ö 6,6& ff-"f^ bc £ istcu fönneu °» ne Genehmigung nach ihrer Entleerung wieder ausqe- 
.oeroen, wenn sw bei der Einfuhr ,m Vornicrksverkehr abgefertigt sind. Ausfuhr: 6 ) 631 a.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.