628 b.—631 d.
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
') 628 b.
>) 628 c.
—: Holzschuhe, auch mit Haltern aus ungefärbtem Leder.
—: Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von solchen; profilierte
(gekehlte) Holzleisten.
A,D
628 d.
2 ) 629 a.
2 ) 629 b.
3 ) 630 o.
630 b.
—: Kisten und andere.
bearbeitet: Holzschuhe.
: Fensterrahmen, Türen, Treppen und Teile von solchen sowie andere
Waren.
Möbel und Möbelteile aus Holz, nicht gepolstert, grobe, in Verbindung
mit anderen Stoffen, soweit sie nicht unter andere Nummern fallen.
Grobe Holzwaren in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht
vorstehend aufgeführt sind oder unter andere Nummern fallen.
A ii. D von leeren
Holzkisten*) Sperr
platten aus wei
chem Holz, Holz-
sohlen, Schnee
schuhen in ferti
gem oder halb-
fertigemZustande.
A u. D von leeren
Holzkisten*) Holz
schuhen, Holz
sohlen, Schnee
schuhen in ferti
gem oder halb-
fertig. Zustande.
Au. D von Schnee
schuhen und fahr
baren Leitern.
631 a.
631 b.
631 c.
5 ) 631 d.
(631 a/f) Feine Holzwaren (ausgenommen Stöcke), auch in Der-
bindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter an
dere Nummern fallen:
Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten; Holzwaren mit feiner Schnitz
arbeit; feine Drechslerwaren und andere feine Holzwaren; durch
Pressen, Brennen, Atzen oder Stanzen hergestellte Nachahmungen
feiner Schnitzarbeiten: Möbel und Möbelteile, nicht gepolstert.
—: andere (mit Ausnahme der Leisten); Druckplatten aus Holz, ge
schnitten, auch mit eingeschlagenen Stiften oder dergleichen aus
unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle.
Gold- und andere Holzleisten.
Holzwaren (ausgenommen Stab- und Tafelboden- sParkettboden-f
fusir anderer Waren^Üt gestatte^' ß-!, a ^' ^ Ausfuhr von Holzkisten als Umschließung bei der 2suSs
sonstigen UmsLen !u Ä^ebmen Ausfuhr von leeren Holzkisten, bei denen aus den Angaben oder
finden sollen gestattet siirfünt „• 1 r' sie zur Einfuhr von Nahrungsmitteln nach Deutschland Verwendung
Mhrt werden wen» ö 6,6& ff-"f^ bc £ istcu fönneu °» ne Genehmigung nach ihrer Entleerung wieder ausqe-
.oeroen, wenn sw bei der Einfuhr ,m Vornicrksverkehr abgefertigt sind. Ausfuhr: 6 ) 631 a.