Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

101 
637—642 c. 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
spunde; Steine, Ziegel, Röhren und Röhrenteile aus Korkabfällen; 
Korkfender. 
A, D 
«37. 
Zugeschnittene Platten, Streifen und Würfel ohne Rinde; Korkscheiben. 
A, D 
838 st. 
(638 a/c) Korkwaren, auch aus Kunstkork (mit Ausnahme der Hüte), 
auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht durch 
ihre Verbindungen unter andere Nummern fallen: 
Korkpapier. 
A, D 
«38 l>. 
Korkstopfen. 
A, D 
OO 
CO 
rs 
andere Korkwaren (mit Ausnahme der Hüte). 
A, D 
639 st. 
D Waren aus anderen pflanzlichen Schnltzslotten als kolz 
und kork oder aus anderweitig nickt genannten Sormer- 
ftoffen. 
Zellhorn (Celluloid). 
A, D 
639 b. 
Galalith und ähnliche Stoffe, wie z. B. Wenjacit, Bakelit, Faturan 
und Fetan. 
A D 
640 st. 
Films, unbelichtet (roh fRoll- und Packfilmsf), oder belichtet (bedruckt 
fLichtspiel- oder Kinematographen-Rollfilmss) aus Zellhorn oder 
ähnlichen Formerstoffen. 
A, D; ferner D 5 ) 
M ) 640 b. 
Kämme, Knöpfe und andere Waren ganz oder teilweise aus Zellhorn 
3 ) 641. 
oder ähnlichen Formerstoffen (z. B. Galalith), anderweit nicht ge 
nannt, soweit sie nicht durch die Verbindung mit anderen Stoffen 
unter andere Nummern fallen oder als Nachahmungen höher belegter 
Waren anzusehen sind. 
A, D 
Anderweit nicht genannte oder inbegriffene pflanzliche Schnitzstoffe in 
4 ) 642 st. 
rohen bloß geschnittenen Platten; auch Holundermark, geschnitten, 
und Schilfrohr (Dach-, Mauer-, Weberrohr), gespalten, zugeschnitten 
"der zugespitzt. 
Stuhlrohr (spanisches Rohr, Rotang): Flechtstoff, ungehobelt (Rohrbast) 
A, D 
4 ) 642 b. 
und gehobelt (Flecht-, Mieder-, Wickelrohr). 
: Peddig, rund oder gespalten. 
A, D 
4 ) 642 c. 
Bambus-, Rebhühner-, Zucker- und anderes edleres Rohr, bearbeitet; 
auch Piassavaersatzstoff, roh. 
A, D 
Ausfuhr: 0 Rosenkränze 8856 (II Vorbemerkung), 2 ) Trockenplatten 749 (I. 1. Vorbemerkung). ) 646 b 
) Einstihr 642. 6 ) Die Durchfuhr ist verboten, sofern es fick um Boden- und Gewerbserzeugmffe von Frank 
reich und Großbritannien, sowie von den Kolonien und Schutzgebieten dieser Länder handelt. fVerordnunc
	        
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