Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

628  b.—631  d.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


')  628  b.
>)  628  c.

—:  Holzschuhe,  auch  mit  Haltern  aus  ungefärbtem  Leder.
—:  Fensterrahmen,  Türen,  Treppen  und  Teile  von  solchen;  profilierte
(gekehlte)  Holzleisten.

A,D

628  d.

2 )  629  a.
2 )  629  b.

3 )  630  o.
630  b.

—:  Kisten  und  andere.

bearbeitet:  Holzschuhe.
:  Fensterrahmen,  Türen,  Treppen  und  Teile  von  solchen  sowie  andere
Waren.

Möbel  und  Möbelteile  aus  Holz,  nicht  gepolstert,  grobe,  in  Verbindung
mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  unter  andere  Nummern  fallen.
Grobe  Holzwaren  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht
vorstehend  aufgeführt  sind  oder  unter  andere  Nummern  fallen.

A  ii.  D  von  leeren
Holzkisten*)  Sperrplatten ­
  aus  weichem ­
  Holz,  Holzsohlen,
  Schneeschuhen ­
  in  fertigem ­
  oder  halbfertigemZustande.

A  u.  D  von  leeren
Holzkisten*)  Holzschuhen, ­
  Holzsohlen, ­
  Schneeschuhen ­
  in  fertigem ­
  oder  halbfertig.
  Zustande.

Au.  D  von  Schneeschuhen ­
  und  fahrbaren ­
  Leitern.

631  a.

631  b.

631  c.
5 )  631  d.

(631  a/f)  Feine  Holzwaren  (ausgenommen  Stöcke),  auch  in  Derbindung
  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere ­
  Nummern  fallen:
Bildhauer-  und  Bildschnitzerarbeiten;  Holzwaren  mit  feiner  Schnitzarbeit; ­
  feine  Drechslerwaren  und  andere  feine  Holzwaren;  durch
Pressen,  Brennen,  Atzen  oder  Stanzen  hergestellte  Nachahmungen
feiner  Schnitzarbeiten:  Möbel  und  Möbelteile,  nicht  gepolstert.
—:  andere  (mit  Ausnahme  der  Leisten);  Druckplatten  aus  Holz,  geschnitten, ­
  auch  mit  eingeschlagenen  Stiften  oder  dergleichen  aus
unedlen  Metallen  oder  Legierungen  unedler  Metalle.
Gold-  und  andere  Holzleisten.
Holzwaren  (ausgenommen  Stab-  und  Tafelboden-  sParkettboden-f

fusir  anderer  Waren^Üt  gestatte^'  ß-!,  a ^'  ^  Ausfuhr  von  Holzkisten  als  Umschließung  bei  der  2suSs
sonstigen  UmsLen  !u  Ä^ebmen  Ausfuhr  von  leeren  Holzkisten,  bei  denen  aus  den  Angaben  oder
finden  sollen  gestattet  siirfünt  „•  1  r'  sie  zur  Einfuhr  von  Nahrungsmitteln  nach  Deutschland  Verwendung
Mhrt  werden  wen»  ö  6,6&  ff-"f^ bc  £ istcu  fönneu  °» ne  Genehmigung  nach  ihrer  Entleerung  wieder  ausqe-.oeroen,
  wenn  sw  bei  der  Einfuhr  ,m  Vornicrksverkehr  abgefertigt  sind.  Ausfuhr:  6 )  631  a.
            
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