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643.—648b.
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
r) 643.
Spulen (Garnspulen), Spindeln (Garnspindeln, Spillen), Weberblätter
Ku.I); ausgenom
men Rohrfender.
(Riete, Tuchmacher-, Weberkämme) und Weberblätterzähne (Riet-
stäbe) aus Rohr, auch in Verbindung mit unlackiertem, unpoliertem
Eisen, sowie Rohrfender.
644.
Stöcke aus Rohr, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie
nicht dadurch unter Nr. 568 oder unter andere Nummern fallen.
2 ) 645.
Perlen und dergleichen aus anderen pflanzlichen Schnitzstoffen als Holz
und Kork (mit Ausnahme derjenigen aus Zellhorn oder ähnlichen
Formerstoffen), auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und
ohne weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise her
gestellte Besatzartikel.
(646 a/b) Waren (mit Ausnahme der Hüte) aus anderen pflanzlichen
Schnitzstoffen als Holz und Kork (einschließlich der Waren aus
Samenkörnern und der Lufawaren), nicht unter eine der vor
stehenden Nummern fallend, auch in Verbindung mit anderen
Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen:
646 o.
Steinnußknöpfe, auch Knöpfe aus Areka- oder ähnlichen harten Nüssen.
3 «) 646 6.
Rosenkränze und andere Waren.
‘) 647.
Bildhauer-, Bildschnitzer- und Formerarbeiten aus Stärke, Bassorin,
Tragantgummi, Brot oder sonstigen anderweit nicht genannten
Formerstoffen (mit Ausnahme von Nachahmungen höher belegter
Waren), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht
dadurch unter andere Numniern fallen.
(648 a/b) Waren aus formbarer (plastischer) Kohle (einschließlich der
jenigen aus fossilen Stoffen) oder aus Gaskohle, auch in Verbin
dung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere
Nummern fallen:
648 a.
Kohlenstifte (Brennstifte für elektrische Bogenlampen).
A, D
648 b.
Elektrodenkohlen, Kohlenfäden für elektrische Beleuchtungskörper oder
dergleichen, auch in Verbindung mit Platin; Karborundwaren
(andere als Schleif- und Wetzsteine der Nr. 694) und andere Waren
aus formbarer Kohle oder aus Gaskohle (Retortengraphit).
A, D
Ausfuhr: l )m:r Rohrfcnder; Spulen usw. 624. 2 ) 646 b. 3 ) auch 641 und 645, 4 ) Rosenkränze 885 b (1.1. Bor-
bemerkung).