Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

102 
643.—648b. 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
r) 643. 
Spulen (Garnspulen), Spindeln (Garnspindeln, Spillen), Weberblätter 
Ku.I); ausgenom 
men Rohrfender. 
(Riete, Tuchmacher-, Weberkämme) und Weberblätterzähne (Riet- 
stäbe) aus Rohr, auch in Verbindung mit unlackiertem, unpoliertem 
Eisen, sowie Rohrfender. 
644. 
Stöcke aus Rohr, auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie 
nicht dadurch unter Nr. 568 oder unter andere Nummern fallen. 
2 ) 645. 
Perlen und dergleichen aus anderen pflanzlichen Schnitzstoffen als Holz 
und Kork (mit Ausnahme derjenigen aus Zellhorn oder ähnlichen 
Formerstoffen), auf Gespinstfäden, Schnüre oder Draht gereiht und 
ohne weiteres als Schmuck verwendbar, auch in gleicher Weise her 
gestellte Besatzartikel. 
(646 a/b) Waren (mit Ausnahme der Hüte) aus anderen pflanzlichen 
Schnitzstoffen als Holz und Kork (einschließlich der Waren aus 
Samenkörnern und der Lufawaren), nicht unter eine der vor 
stehenden Nummern fallend, auch in Verbindung mit anderen 
Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen: 
646 o. 
Steinnußknöpfe, auch Knöpfe aus Areka- oder ähnlichen harten Nüssen. 
3 «) 646 6. 
Rosenkränze und andere Waren. 
‘) 647. 
Bildhauer-, Bildschnitzer- und Formerarbeiten aus Stärke, Bassorin, 
Tragantgummi, Brot oder sonstigen anderweit nicht genannten 
Formerstoffen (mit Ausnahme von Nachahmungen höher belegter 
Waren), auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht 
dadurch unter andere Numniern fallen. 
(648 a/b) Waren aus formbarer (plastischer) Kohle (einschließlich der 
jenigen aus fossilen Stoffen) oder aus Gaskohle, auch in Verbin 
dung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere 
Nummern fallen: 
648 a. 
Kohlenstifte (Brennstifte für elektrische Bogenlampen). 
A, D 
648 b. 
Elektrodenkohlen, Kohlenfäden für elektrische Beleuchtungskörper oder 
dergleichen, auch in Verbindung mit Platin; Karborundwaren 
(andere als Schleif- und Wetzsteine der Nr. 694) und andere Waren 
aus formbarer Kohle oder aus Gaskohle (Retortengraphit). 
A, D 
Ausfuhr: l )m:r Rohrfcnder; Spulen usw. 624. 2 ) 646 b. 3 ) auch 641 und 645, 4 ) Rosenkränze 885 b (1.1. Bor- 
bemerkung).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.