Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

- 115 - 
713. -721a. 
Nr. 
Warengattung 
Aus-u. Durchfuhr 
verbote 
713. 
Vierzeknler Abschnitt. ) 
Tonwaren. 
Alle nicht ausdrücklich als verboten bezeichneten Haushaltungs 
artikel und Wirtschaftsgeräte dieses Abschnitts sind zur Ausfuhr zu 
gelassen, gleichgültig hinsichtlich der Feuer- oder Säurefestigkeit. Alle 
übrigen jedoch nicbt verbotenen Gegenstände können nur dann ohne 
Genehmigung aus- bezw. durchgeführt werden, wenn sie nicht feuer- 
oder säurefest sind. 
(713/4) Mauersteine (Mauerziegel, Backsteine) aus farbig sich brennen 
dem Aiegelton, ungebrannt oder gebrannt, unglasiert: 
Hohl-, Lochsteine, Lochplatten und Formsteine, rauh oder glatt. 
V 714 o. 
andere: rauh (Hintermauerungssteine), glatt (Verblendsteine). 
V 714 b. 
Scheuerziegel (Putzsteine). 
715. 
Mauersteine (Mauerziegel, Backsteine) aus farbig sich brennendem 
716. 
Ziegelton, glasiert. 
Klinker aller Art und mehr als 3 Zentimeter — vertragsmäßig 3 Zenti- 
717 a. 
Nieter oder darüber — dicke Pflasterplatten aus Ton oder gemeinem 
Stcinzeug, einfarbig, unglasiert oder glasiert (mehrfarbige s. 728 b). 
(717/8) Dachziegel aus Ton, ungebrannt oder gebrannt: 
unglasiert: Dach- und Hohldachziegel. 
717 b. 
—: Dachpfannen und Falzdachziegel. 
718. 
glasierte aller Art. 
3 ) 719 a. 
Röhren aus Ton, unglasiert oder glasiert: Drainröhren. 
3 ) 719 b. 
—: andere Röhren; Röhrenformstücke. 
72« a. 
Waren aus gemeinem Steinzeuge (mit Ausnahme der in Nr. 716 und 
728 a/b genannten): Röhren, Röhrenformstücke, Sohlsteine, Senk 
kästen, Ausgüsse und dergleichen; Krippen, Viehtröge. 
A, D 
4 ) 720 b. 
—: Steine und Platten aller Art zu technischen Zwecken. 
A, D 
720 c. 
—: Krüge und andere Gefäße zu Wirtschaftszwecken, vertragsmäßig 
°) 721 a. 
auch mit grober Beflechtung von Weiden, Bast, Binsen, Stroh 
oder Rohr; Faß- und Abzugshähne, Kühlschlangen, Pumpen und 
sonstige vorstehend nicht genannten Gegenstände zu technischen Zwecken. 
A, D 
Töpfergeschirr aus farbig sich brennendem Tone, durch Freiaufdrehen 
Ausfuhr: -) 714, 3 ) 719. 1 ) Vgl. II J>ie Allgemeinen Aus- und Durchfuhrverbote, *) 720 a, *) 721. 
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