Full text: Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

753.-759. 
120 
Nr. 
Warengattung 
Aus- u. Durchfuhr 
verbote 
753. 
Rohglas in Kugeln oder Kugelkappen (Segmenten) zur Herstellung 
von Uhr- oder Brillengläsern, auch zugeschnitten oder gefärbt. 
A, D 
754. 
Uhrgläser für Taschenuhren, auch aus gefärbtem Glase. 
A, D 
755. 
Brillen- und andere Augen- sowie Stereoskopengläser, auch gefärbt, 
jedoch ungeschliffen, ungefaßt. 
A, D 
756 a. 
Brillengläser, geschliffen und andere geschliffene Augengläser (auch zum 
unmittelbaren Gebrauche vorgerichtet (Lorgnons)); Brenngläser; 
Lupen (Vergrößerungsgläser); Stereoskopengläser, geschliffen; alle 
diese auch gefärbt, jedoch ungefaßt. 
A, D 
*) 756 b. 
Optisches Glas, geschliffen (Linsen für optische und photographische 
Zwecke), auch gefärbt, jedoch ungefaßt. 
A, D 
J ) 757 sl. 
Brillen (einschließlich der Brillen mit Gläsern aus Bergkristall sowie 
A u, D; ausgen. 
Brillen, (Schutz- 
der Schutzbrillen in Verbindung niit Glas oder Glimmer) und andere 
gefaßte Augengläser; gefaßte Brenngläser; gefaßte Lupen (Ver- 
drillen sind jedoch 
vdrboten), fertige 
u. andere gefaßte 
größerungsgläser); alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen 
unter andere Nummern fallen. 
Augengläser, mit 
nicht gefärbten 
Gläsern. 
a ) 757 b. 
Ferngläser (-rohre, Feldstecher usw.), terrestrische Operngläser (-gucker); 
alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere 
Nummern fallen. 
A, D 
s ) 757 (. 
Sonstiges optisches Glas, geschliffen und gefaßt (Fernrohrobjektive); 
Stereoskope; alle diese, soweit sie nicht durch ihre Verbindungen 
unter andere Nummern fallen; Mikroskope. 
A, D 
*) 757 d. 
Photographische Linsen, geschliffen und gefaßt, auch gefärbt; photo 
graphische Objektive, photographische Apparate (Kamera usw.), 
soweit sie nicht durch ihre Verbindungen unter andere Nummern 
fallen. 
A, D 
758. 
Glasbehänge zu Leuchtern; Glasknöpfe (bemalte, vergoldete oder ver 
silberte 763 c); alle diese auch gefärbt oder mit Ösen. 
759. 
Glasplättchen; Glas-, Porzellanperlen, Glasschmelz und -schuppen, 
auch lediglich zum Zwecke der Verpackung und Versendung auf 
Gespinstfäden gereiht; Glastropfen (Glastränen, Springgläser); 
Glaskörner (-kügelchen, massive -tropfen). 
*> Nur für die Einfuhr, Ausfuhr Linsen für optische Zwecke 757 c, für phvtopraphiiche Zwecke 757 d. Ausfuhr: 
2 ) Diese Waren aller Art, 3 ) auch ungefaßte Linsen für optische Zwecke sowie diese Waren aller Art, 4 ) auch ungefaßte 
photographische Linsen sowie diese Waren aller Art.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.