Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

121

760.  —  767  Ct.

Nr.

Warengattung

Aus-».Durchfuhrverbote ­


')  769.

Glasflüsse  (unechte  Edelsteine),  bleihaltig  oder  bleifrei,  Glassteine  und
-korallen,  ohne  Fassung,  auch  lediglich  zum  Zwecke  der  Verpackung
und  Versendung  auf  Gespinstfäden  gereiht.

761.

Glas-,  Porzellanperlen,  Glasflüsse,  -steine,  -korallen  und  dergleichen,
auf  Gespinstfäden,  Schnüre  oder  Draht  genäht  oder  gereiht  und  ohne
weiteres  als  Schmuck  verwendbar;  auch  in  gleicher  Weise  hergestellte
Besatzartikel  aus  Glasperlen  usw.

')  762.

Waren  aus  Glasflüssen,  -steinen  oder  korallen,  vorstehend  nicht  genannt,
auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen.

')  763  a.

Glas,  anderweit  nicht  genannt,  auch  durch  Pressen  oder  Stanzen  hergestellt ­
  oder  geschliffen,  poliert,  abgerieben,  geschnitten,  geätzt,  gemustert; ­
  Glasgespinst  und  -wolle;  Lurferprismen,  sogenannte:
nicht  gefärbt,  nicht  undurchsichtig.

')  763  b.

—:  gefärbt  oder  undurchsichtig.

')  763  c.

—:  bemalt,  vergoldet  oder  versilbert,  auch  durch  Aufträgen  oder  Einbrennen ­
  von  Farben  gemustert;  bemalte,  vergoldete  oder  versilberte
Glasknöpfe,  auch  mit  Ösen.

764.

Glasmalereien,  -Mosaik,  Lichtbilder  aller  Art  von  Glas,  auch  in  Glas
eingebrannt  oder  eingeätzt;  Photographien  auf  Glas  (Diapositive);
künstliche  Augen  aus  Glas  ohne  Verbindung  mit  anderen  Stoffen.

763.

Zähne  aus  Schmelz,  auch  aus  anderweit  nicht  genannten  Formerstoffen
(Kitten  oder  dergleichen),  auch  in  Verbindung  mit  Stiften  oder  Röhrchen ­
  aus  Platin;  auch  Gebisse  aus  solchen  Zähnen,  soweit  sie  nicht
durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern

*)  766.

fallen.

A,  D

Glas,  ganz  oder  zum  größeren  Teile  überzogen  mit  Gespinstwaren,  Gespinsten ­
  oder  Filz  aller  Art,  soweit  es  nicht  durch  die  Verbindung
mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern  fällt.

s )767  a.

Glas-  und  Schmelz-  (Email-)  Waren  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,
soweit  sie  nicht  in  anderen  Nummern  besonders  genannt  sind  oder
durch  die  Verbindung  mit  anderen  Stoffen  unter  andere  Nummern
fallen:  bemalt,  vergoldet,  versilbert  oder  durch  Aufträgen  oder  Einbrennen ­
  von  Farben  gemustert;  auch  Opalescentglas,  Glasmalereien,

T  Ausfuhr:  *)  auch  Waren  aus  Glasflüssen,  -steinen,  -korallen.  2 )  760,  3 )  763,  4 )  767  c,  s )  Rosenkränze  885  b.
^  l.  Vorbemerkung).
            
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