Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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pagnerhaken;  Zigarrenabschneider;  Zigarrenkistenöffner,  Zitronenpressen;  Klosettpapierhalter;  Eieruhren; ­
  Flaschenreiniger;  Fleischgabeln;  Fleischhaken;  Fleischklopfer;  Gurken-  und  Krauthobel;  Krautstecher; ­
  Kartoffelbohrer;  Kartoffeldrücker;  Käsebohrer;  Kirschenentkerner;  Küchenrädchen;  Muschelhalter; ­
  Pfefferstreuer:  Pfeifenstopfer;  Pflaumenentkerner;  Rettichbohrer  und  -schneider;  Schmalzstecher; ­
  Schneeschläger;  Messerbänkchen;  Tischschoner;  Schlüiselringe  und  Schlüsselhaken;  Feuerstähle;
Messer-,  Scheren-,  Schlüsselketten  und  ähnlichen  Zwecken  dienende  Ketten;  Decken-,  Gardinen-  und
Klobenringe;  Federringe  und  Karabinerhaken  für  Uhrketten;  eiserne  Knöpfe  und  Ringe  für  Schirmverschlüsse;
  Manschetten-  und  Kravattenhalter;  Reißnägel  aller  Ärt;  Ersatzteile  für  Schreibmaschinen,
aus  Eisen;  Teile  von  Knöpfen,  aus  Eisen;
Bureaubedarfsgegenstände  aus  Eisen,  wie  Aktenhefter,  Aktenstecher,  Bleistifthülsen,  -kapseln,  -spitzenschoner,
-Verlängerer,  Büchsen  für  Schreibfedern  und  Bleiminen;  Bureaukammern;  Dosen  für  Schreibfedern
und  Bleiminen;  Federhalter;  Klammern  zum  Festhalten  von  Taschen-und  Füllfederhaltern  am  Taschensaume; ­
  Papierlocher;  Papierlöscher;  Pinselbleche  und  -ringe;  gepreßte  Tintenfässer;  Tuschkästen,  leere
und  ähnliche  Bureaubedarfsgegenstände.
Drahtsackverschlüsse  aus  Eifendraht  in  abgepaßten  Längen  bis  zu  100  mm;  Druckplatten;
Faßverschlüsse;  Frisiereisen  und  Lampen  dazu;
Grabkränze;
Haarscheren;  Handpflegegeräte;  Hosenhalter;  Hosenhänger  und  -schnallen;  Hilfswerkzeuge  für  Nähmaschinen,
soweit  sie  mit  diesen  ausgeführt  werden;
Kartoffellösfel;  Ketten  und  Kettenbestandteile  für  Schwarzwälder  Uhren;  Klammern  für  Kartonnagen,  aus
Eisenblech  und  Bandeisen;  Kleider-und  ähnliche  Bügel;  Knöpfe  für  Kragen  und  Manschetten;  Modeknöpfe;
Laubsägegarnituren;
Pfeffermühlen  aus  Holz  in  Verbindung  mit  Eisen;  Polsternägel;
Reißnägel  aller  Art;
Schilder  (Namens-,  Ankündigungs-  und  ähnliche  Schilder),  Schmuckschnallen;  Schuhagraffen;  Schuhknöpfer,
-knopfbefestiger;  Specksteinbrenner  mit  Eisenfassung;  Stahllineale;  Stimmgabeln;  Stockzwingen;
Strumpfhalter,  -Hänger,  -schnallen;
Taschen-  und  Kofferbügel;  Tischtuchklammern;  Tvpfreiniger  aus  feinem  Eisendrahtgewebe  oder  Drahtgeflecht;
Uhrketten;
Wetzstähle;
Zigaretten-  und  Zigarrenetuis.
Das  Einordnen  dieser  von  dem  Ausfuhrverbot  ausgenommenen  Waren  in  die  entsprechenden
Nummern  des  Verzeichnisses  erschien  nicht  zweckmäßig,  da  diese  Waren  nach  der  Beschaffenheit
des  Stoffes  und  nach  dem  Grade  ihrer  Bearbeitung  gleichzeitig  unter  mehrere  Nummern  fallen
und  auch  eine  zu  häufige  Wiederholung  bedingen  würden.

777  a.—b.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


777  n.

Roheisen.

A,  D

’)  777  b.

Ferroaluminium,  -chrom,  -mangan,  -nickel,  -silicium  (in  der  Einfuhr
nicht  unter  317  f  fallend),  -Wolfram  und  andere  nicht  schmiedbare

Eisenlegierungen.
(778/9)  Röhren,  einschließlich  der  Röhrenformstücke  (Bogen-,  Knie-,
J»,  Kreuz-  und  ähnlich  geformte  Röhrenstücke),  aus  nicht  schmiedbarem ­
  Gusse,  vertragsmäßig  auch  mit  Teeranstrich  oder  -Überzug

A,  D

versehen  und  an  einzelnen  Stellen  abgefeilt:

Ausfuhr:  J )  Ferrosilicium  aller  Art.
            
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