017 b.—921 a.
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Nr.
Warengattung
Aus-u. Durchfuhr
verbote
°) 917 d.
') 917 e.
-) 918.
Personenwagen, zur Herstellung von Motorwagen bestimmt, ohne
Gestellrahmen (Chassis), Motor und Räder.
Einzelteile (Ersatz- und Reserveteile usw.) zu den unter 917 a/d und
918 genannten Wagen, allein ausgehend und anderen Nummern
nicht ausdrücklich zugewiesen.
Last- (Wohn-) Wagen, Lastschlitten (mit Ausnahme der Wagen für
Hand- oder Fußbetrieb, Handwagen, -schlitten, -karren).
a) (919/20) Fahrradteile (ausgenommen Antriebsmaschinen und
allen Personenwagen,
die zur
Krankenbeförderung
oder als
Kriegsfahrzeuge
eingerichtet sind.
A, D
Au. O;ausgenom.
die Einzelteile (Ersatz-
und Reserveteile
usw.) zu den
vorstehend unter
917 a bis cu. nachstehend
unter 918
zugelassenen Ausnahmen.
A u. D nur v. den
hierunter fallenden
Fahrzeugen,
sofern sie z. Krankenbeförderung
oder als Kriegsfahrzeuge
eingerichtet
sind.
919.
920.
*) 921 o.
Teile von solchen):
aus Eisen.
—: aus anderen unedlen Metallen oder Legierungen unedler Metalle,
aus Holz, Kork, Hartkautschuk, Horn, Leder oder Aellhorn (Celluloid)
oder diesem ähnlichen Förmerstoffen; fertige Räder für Fahrräder.
(921/3) Wasserfahrzeuge einschließlich der zugehörigen gewöhnlichen
Schiffsausrüstungsgegenstände, Dampf- und anderen Antriebsmaschinen:
Seeschiffe in Verbindung mit Antriebsmaschinen: aus Eisen oder Stahl.
A'-D
A, D
A, D
bet Waren" bas Gewicht der Teile, 2) in der Spalte „Gattung der Waren" bas ungefähre Gewicht bes vollständig
ausgehenden Wagens. In diesem Falle ist in die Verkehrsnachweisung für die Ausfuhr in der Spalte „Namentliche
Bezeichnung" der Vermerk „T. v. W." einzutragen und außerdem das angegebene Gewicht des ganzen Wagens.
9 Für die Ausfuhr. 9 Siehe Fußnote 4 zu 917 a/c. 3 ) Ausgenommen sind auch Schläuche aus Kautschuk für
die Bereifung von Fahrrädern (674 b) und Schutzdcckcn (Laufdecken) für diese Schläuche, aus Gespinstwaren mit Kautschuk
getränkt oder überzogen oder durch Zwischenlagen von Kautschuk verbunden (678 c), in der Ausfuhr letztere
auch aus Leder oder in Verbindung mit unedlen Metallen. 4 ) Nach Kilogramm, Stück, Brutto- und Netto-Registertons.