Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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Etiketten:
aus  Gespinstwaren,  mit  Näharbeit
oder  in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen,  soweit  sie  nicht  dadurch
unter  andere  Nummern  fallen,
wie  genabte  Gegenstände  aus
Gespinstwaren,  s.  Kleider  usw.
aus  Papier  oder  Pappe:
zu  Etiketten  vorgerichtetes  Papier ­
  (Pappe),  ein-  oder  mehrfarbig, ­
  auch  mit  Pressungen  od.
Rändern  in  Farben,  Gold  oder
anderen  Metallen:  nicht  ausgestanzt ­
  oder  gummiert  ....
—:  gummiert
dergleichen  Papier  (Pappe),  mit
Handmalereien,  Photographien
oder  in  irgendeiner  anderen
Weise  als  durch  Druck  oder  Pressungen ­
  verziert,  auch  gummiert ­

zum  Gebrauche  fertige  Etiketten,
auch  mit  Metallösen:  .  .  .
weder  ausgestanzt  noch  in  der
bei  Nr.  658  angegebenen
Weise  verziert:
weder  bedruckt  noch  farbig
oder  schwarzgerändert  oder
sonst  auf  eine  Weise  durch
Druck  oder  durch  Pressungen ­
  verziert,  nicht  gunimiert:

aus  Buntpapier.  .  .  .
aus  anderem  Papiere  .
aus  Pappe
bedruckt  oder  mrbig  oder
schwarz  gerändert  oder
sonst  auf  eine  Weise  durch
Druck  oder  durch  Pressungen ­
  (auch  solche  in  Farben
oder  in  Gold  oder  anderen
Metallen)  verziert,  ein-  od.
mehrfarbig:  nicht  ausgestanzt ­
  oder  gummiert  .
—:  gummiert

Statistische  Nr.
Einfuhr!  Ausfuhr

657  b
664

658

656  I  656  a
655  i
652

ausgestanzt  oder  in  irgendeiner ­
  anderen  Weise  als
durch  Druck  oder  Pressungen ­
  verziert,  bedruckt  oder
nicht  bedruckt,  auch  gummiert ­

mit  aufgeklebten  Bildern
zum  Gebrauche  fertige  Etiketten
in  Verbindung  mit  anderen
Stoffen  (mit  Ausnahme  solcher
mit  Metallösen):
in  Verbindung  mit  Holz  oder
Eisen:
ausgestanzt  oder  in  irgend
einer  anderen  Weise  als
durch  Druck  oder  Pressungen ­
  verziert:  mit  Papier
der  Nrn.  657  oder  658  ganz
oder  teilweise  überzogen
—:  mit  gestrichenem,  aufgelegtem ­
  oder  gavanoplastischem
  Metallüberzug
oder  mit  Metalldruck  oder
fein  bemalt
weder  ausgestanzt  noch  in
der  vorstehend  angegebenen
Weise  verziert  usw..  .  .
in  Verbindung  (auch  ganz  oder
teilweise  überzogen)  mit  Gespinsten ­
  oder  Gespinstwaren
aller  Art  sowie  mit  den  bei
Papierwaren  der  Nr.  671  genannten ­
  Stoffen  ....
in  Verbindung  mit  anderen  als
den  vorgenannten  Stoffen,
soweit  sie  nicht  dadurch  unter
andere  Nummern  fallen  .
aus  verniertem  Messingbleche  -
aus  Pergament

f-Farben
  und  Farbstoffe:
657  b  nicht  zubereitet,  nicht  in  Auf-664
  machungen  für  den  Kleinverkauf:

Statistische  Nr.
Einfuhr  *  Ausfuhr

658
670  a

670  a
670  b
670  e

671

672
879
560  d  j  560  g
            
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