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1606.—164.
*)
Nr.
Warengattun
Aus- u. Durchfuhrverbote
160 b.
161.
Sonstige anderweit nicht genannte rohe tierische Stoffe, z. B. Eier,
andere als von Federvieh oder Federwild (Fischeier, frisch, auch befruchtet,
Seidenwurmeier und dergleichen), Tintenfischschulp (Blackfischbein),
Fischschuppen, Anieiseneier, Seidenwurmschnüre, Rindergalle,
spanische Fliegen, Maiwürmer,' auch Tierflechsen, zu Stöcken,
Reitpeitschen oder dergleichen, ganz grob vorgerichtet.
Blut von geschlachtetem Vieh, flüssig oder eingetrocknet; Tierflechsen,
auch getrocknet; Abfälle von Fischen, auch von gesalzenen Fischen;
Fischmehl zur Viehfütterung oder zu Düngezwecken; Dünger, tierischer
(Abtritt- und Stalldünger), auch getrocknet; die bei der Transiederei
abfallenden, lediglich zur Düngung verwendbaren Rückstände von
Dorsch- und Robbenlebern oder dergleichen (Trangrugge) sowie
derartige Rückstände von Fisch- und Robbenspeck; Grieben (Rückstände
beim Ausschmelzen des Talges aus Tierfett) und Griebenkuchen;
tote Tiere, zweifellos zum Genusse nicht verwendbar, auch
getrocknet, und ähnliche tierische Abgänge.
A u. D vvn Bibergeil,
Fischschuppen
u. span. Fliegen.
A
162 a.
162 b.
162 c.
D. Erzeugnisse landwirtschaftlicher Nedengewerbe.
MMereicrzeilgnisse aus Getreide, Reis und Hülsenfrüchten.
(162 a/c) Mehl, auch gebrannt oder geröstet:
aus Roggen,
aus Weizen.
aus Hafer, Gerste oder anderem Getreide, aus Malz (mit Ausnahme
des gebrannten oder gerösteten Malzmehles), aus Reis oder Hülsenfrüchten.
A, D-)
A, D ä )
A; von Mehl aus
Hafer, Gerste,
Mais, Buchweizen,
Hülsenfrüchten
auch D 2 ).
163. Reis, poliert (unpoliert 10).
3 ) 164. Graupen, Grieß und Grütze aus Getreide; auch Reisgrieß.
Ausfuhr: *) 160. 2 ) Die Durchfuhr nach den besetzten Gebieten ist verboten, da die
besetzten Gebiete nach den Verordnungen bzgl. der Einfuhr und Durchfuhr dieser Artikel
ausnahmsweise nicht als Ausland im Sinne der Verordnungen gelten (Verordnung vom
1/10. 15 u. 1/6. 16). 3 ) Namentliche Bezeichnung.
A
A; von Graupen,
Grütze, Grieß aus
Roggen, Weizen,
Hafer, Gerste,
Mais, Buchweizen
auch D 2 ).