Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

—  42  —
202  a—212.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


202  a.

Zuckerwerk  und  sonstige  anderweit  nicht  genannte  Zuckerwaren.

202  b.

Nicht  gebackene  Waren  mit  Zuckerzusatz,  z.  B.  Bassorin-  und  Tragantwaren,

  mit  Zucker  versetzt;  Fruchtkerne,  Gewürze,  Kastanien,  Küchengewächse, ­
  Nüsse,  Obst,  Säniereien,  Südfruchtschalen,  Südfrüchte  und

[r>;  A
1

sonstige  Pflanzen  und  Pflanzenteile,  überzuckert  (kandiert,  glasiert).

1

203  a.

Kakao,  gebrannter  oder  gerösteter,  geschält,  gemahlen,  gequetscht  oder

sonst  zerkleinert,  auch  in  Tafeln  oder  Blöcke  geformt  (Kakaomasse);
mehr  oder  weniger  entölte  Kakaomasse  (Kakao-Preßkuchen);  Kakaoschalen, ­
  gemahlen.

A,  D

203  b.

Kakaopulver,  mehr  oder  weniger  entölt.

A,  D

204  a.

Schokolade  und  Schokoladeersatzstoffe,  auch  mit  Zusatz  von  Gewürzen,

Heilmittelstoffen  oder  dergleichen,  in  Tafeln  oder  Blöcken,  auch  gemahlen. ­


A,  D

204  b.

Waren  ganz  oder  teilweise  aus  Kakaomasse,  -Pulver,  Schokolade  oder

Schokoladeersatzstoffen;  Eichel-,  Hafer-  usw.  Kakao;  alle  diese  auch
mit  Zusatz  von  Gewürzen,  Heilmittelstoffen  oder  dergleichen.

A,  D

205  a.

Margarine  und  mit  Milch,  Wasser,  Salz  und  Farbstoffen  oder  in  ähnlicher

Weise  zu  Kunstbutter  verarbeitetes  Oleomargarin  (Oleomargarin
126  b);  Mischungen  von  Oleomargarin  mit  Milchbutter  oder  Butterschmalz. ­


A,  D

205  b.

Pflanzlicher  Talg  zum  Genusse  geeignet  (geläutertes  Kokosnußöl  fKokosbutter^

  usw.).

A,  D

206.

Margarinekäse.

A,  D

»)  207.

Kunstspeisefett.

A,  D

-)  208.

Milch,  eingedickt  (Sirupmilch)  oder  eingetrocknet  (in  Blöcken  und  Pulverform),

  auch  mit  Zusatz  von  Zucker.

A,  D

209.

Eigelb  und  Eiweiß,  zum  Genusse  zubereitet.

A,  D

(210/11)  Senf:

210.

Senf,  gepulvert,  auch  entölt  (Senfpulver,  -mehl).

A

211.

Mostrich  (mit  Most,  Gewürzen  oder  anderen  Zutaten  zubereiteter  Senf).

A

212.

Auszüge  (Essenzen),  nicht  äther-  oder  weingeisthaltig,  zur  Bereitung

A;  von  nicht  äthervon

  Getränken  (Kaffee-,  Limonade-  und  dergleichen  Essenz)  sowie
zum  Würzen  zubereiteter  Speisen  und  Getränke  (Vanille-Essenz
und  dergleichen);  Auszug  (Extrakt)  von  rohen  Kaffeeschalen,  sirupod.

  weingeisthalt.
Heilmitteln  i.Kapseln
  aus  m.  Zucker
versetzt.  Gelatine,
Kaffeeauchl);fer-*)

  Ausfuhr  205o.  2 )  Ausfuhr  audj  Milch  in  luftdicht  verschlossenen  Behältnissen.

ner  Anm.  1.  S.  43
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.