Full text : Zusammenstellung der Aus- und Durchfuhrverbote

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531  a.—538.

Nr.

Warengattung

Aus-  u.  Durchfuhrverbote ­


Nachahmungen  davon,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Stoffen,

soweit  sie  nicht  dadurch  unter  andere  Nummern  fallen.
(531  a/c)  Schmuckfedern,  zugerichtet  (zubereitet):

A,  D

531  a.

Straußfedern.

531b.

Reiherfedern.

531  r.

andere  Federn)  auch  Vogelbälge,  Köpfe,  Flügel  und  andere  Teile  von
Bälgen,  zum  Schmucke  von  Hüten  oder  dergleichen  zugerichtet.

*)  532  n.

Fächer  (Handfächer)  ganz  oder  teilweise  aus  Straußfedern,  Seide,
Spitzen,  Stickereien  oder  anderen  Schniuckfedern  als  Straußfedern;
alle  diese,  soweit  sie  nicht  durch  ihre  Verbindungen  unter  andere
Nummern  fallen.

')  532  b.

andere  Fächer  (Handfächer),  soweit  sie  nicht  an  sich  oder  durch  ihre  Verbindungen ­
  unter  andere  Nummern  fallen.

2 )  533  a.

Männerhüte  ohne  Rücksicht  auf  die  Ausstattung:  aus  Gespinstwaren
ganz  oder  teilweise  aus  Seide;  Hüte  aller  Art  mit  Springfedern
(Klapphüte).

2 )  533  b.

—:  aus  anderen,  auch  mit  Kautschuk  überzogenen  oder  getränkten  Gespinstwaren; ­
  lackierte  Männerhüte  aus  Gespinstwaren  aller  Art,
auch  aus  Filz.

2 )  533  c.

Mützen  aus  Gespinstwaren  (gewirkte,  gehäkelte,  gestrickte  usw.  s.  Wirkund
  Netzwaren),  Fez  usw.
(534/5)  Frauenhüte:

2 , 2 )  534.

aus  Gespinstwaren  ganz  oder  teilweise  aus  Seide,  aus  Spitzen,  Stickereien

  oder  Gespinstwaren  mit  aufgenähter  Arbeit.

o°)

2 , 4 )  535  a.

aus  anderen,  auch  mit  Kautschuk  überzogenen  oder  getränkten  Gespinstwaren:

  unausgerüstet  (ungarniert).

D 5 )

2 , 4 )  535  b.

—:  ausgerüstet  (garniert).

D 5 )

V)  536.

Männer-  und  Frauenhüte  aus  wasserdichten  Geweben  (mit  Ausnahme
von  Kautschukgeweben),  unausgerüstet  (ungarniert)  oder  ausgerüstet

(garniert).
(537/8)  Männerhüte  aus  Filz  (mit  Ausnahme  der  lackierten):

D‘)

-)  537.

aus  Haarfilz.

-)  538.

aus  Wollfilz.

Ausfuhr:  *)  Fächer  aller  Art  532  (11  Vorbemerkung),  s )  auch  Frauen-,  Kinderhüte  und  -mühen,  aufgeputzt, ­
  *)  535.  2 )  Stückzahl.  5 )  Sämtliche  Waren  der  Nr.  534,535  a  u.  b  u.  536  unterliegen  dem  Durchfuhrverbot,
sofern  es  sich  um  Boden-  u.  Gewerbserzeugnisse  von  Frankreich  u.  Großbritannien,  sowie  von  den  Kolonien  u.
Schutzgebieten  dieser  Länder  handelt  (Verordnung  vom  11/2.  IS).
            
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