Object: Der deutsche Zollverein

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besagt: „Die Bestimmungen in dein Zollvereinigungsvertrage vom 
8. Zuli 1867 bleiben in Araft, soweit sie nicht durch die Bor 
schriften dieser Berfassung abgeändert sind und so lange sie nicht 
auf dem in Artikel 7, beziehungsweise 78 bezeichneten Wege ab 
geändert werden." Das heißt, der Zollverein indentifizierte sich 
von nun an mit dein Reiche, seine Existenz war fortan liicht inehr 
vertragsmäßig von Kündigung abhängig, sondern verfassungsmäßig 
an die des Reiches geknüpft, der Bundesrat übte von nun an die 
Funktionen des Bundeszollrates, der Reichstag die des Zollparlaments. 
Mit dem 1. Zanuar 1872 traten Elsaß und Lothringen in 
den Zollverband des Reichs, mit dem nach wie vor Luxemburg 
und die in Vorarlberg gelegenen mit Bayern zollamtlich 
verbundenen Gemeinden Jungholz und Mittelberg Zollanschluß 
behielten. Dagegen blieben Bremen und Hamburg noch 
außerhalb des Zollvereins nach § 34 der Reichsverfassung: „Die 
pansaftädte Bremen und Hamburg mit einem dem Zweck ent 
sprechenden Bezirke ihres oder des umliegenden Gebietes bleiben 
als Freihäfen außer der gemeinschaftlichen Zollgrenze, bis sie ihren 
Einschluß in dieselbe beantragen." Da dieser Antrag aber nicht 
erfolgte, Hamburg fogar im Mai 1879 den Zutritt rundweg ab 
lehnte, so beantragte Preußen am 19. April 1880 beim Bundes- 
rale, Altona und einen Teil von Et. Pauli an den Zollverein an 
zuschließen, mit andern Worten Hamburg zu isolieren. Das führte 
dann, um die weiteren Verhandlungen namentlich im Reichstag 
zu übergehen, am 25. Mai 1881 zu dem Vertrag, nach dem unter 
Wahrung eines Freihafens, zu dessen Anlage das Reich bis 
40 Mill. Mark beisteuern sollte, Hamburg vom 1. Oktober 1888 
art zum Zollverein gehören sollte. Ähnliche Bedingungen und 
einen Zuschuß von 12 Mill. Mark gewährte das Gesetz vom 
51. März 1885 an Bremen. 
Damit war die wirtschaftliche Einheit des deutschen Reiches 
gesichert und der Zollverein nach mehr als halbhundertjährigem 
Bestehen im deutschen Reiche aufgegangen, wie es Motz vor eben 
dieser Zeit prophezeit hatte.
	        
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