Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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A.-G.  für  Kohlenbergbau  sagt  dazu  in  ihrem  Schreiben  vom
28.  Juni:
„Zu  der  geforderten  50prozentigen  Vergütung  an  Sonn-  und
Feiertagen  konnten  wir  uns  nicht  entschließen,  weil  eine  so  hohe  Entschädigung ­
  und  der  damit  geschaffene  sehr  hohe.  Verdienst  der  an  und
für  sich  hoch  entlohnten  Grubenarbeiter  einen  Anreiz  zum  Blaumachen
  unter  der  Woche  bilden  und  somit  einen  Produktionsrückgang
herbeiführen  würde.  Aus  den  gleichen  Gründen  lehnten  wir  die  Vergütung ­
  an  Werktagen  ab."
Die  Anwort  haben  die  Belegschaften  selbst  in  folgenden
Entschließungen  gegeben,  welche  dem  Kriegsamt  und  .Kriegsministerinin ­
  am  10-  Juli  zugesandt  wurden:
Entschließung  Hausharn  und  Penzberg.
Die  Belegschaftsversammlungen  der  Gruben  Hausham  und  Penzberg ­
  nahmen  Kenntnis  von  dem  Bericht  über  die  Verhandlungen
wegen  Regelung  der  Verdienstverhältnisse  bei  den  oberbayerischen  Bergwerksbetrieben. ­

Wenn  auch  in  den  Verhandlungen  für  alle  im  Betrieb  und  im
Schichtlohn  beschäftigten  Arbeiter  eine  Lohnzulage  von  20  bis  30  Pfg.
neben  der  ab  1.  Juni  gewährten  Teuerungszulage  von  15  bis  45  Pfg.
pro  Schicht  von  den  Werksverwaltungen  zugestanden  wurde,  so  ist
immer  noch  der  größte  Teil  der  Belegschaft,  auf  den  sich  der  Bergbau
in  seiner  Grundlage  stützen  muß  Und  von  dem  die  Produktion  abhängt, ­
  nur  mit  Ävr  Erhöhung  der  vorhin  angeführten  Teuerungszulage ­
  bedacht  worden.
Nachdem  jetzt  noch  und  auch  in  Zukunft  durch  die  Willkür  des  Gedingemachers ­
  im  Bergbau  keine  Ruhe  eintreten  kann,  besteht  die  Versammlung ­
  aus  die  Durchführung  ihrer  Forderung  auf  Einführung
von  Mindestlöhnen.
Der  Einwand  der  Vertreter  der  Werke,  daß  Mindestlöhne  im
Bergbau  nicht  durchführbar  sind  und  durch  sie  die  Produktion  beschränkt ­
  wird,  ist  nicht  zutreffend.  Ein  Beweis  dafür  ist  nicht  er->
bracht  und  dürfte  sich!  der  Einwand  nur  auf  eine  nicht  gerechtfertigte
Vermutung  der  Werksverireter  stützen.  Bewiesen  ist,  daß  überall  da,
wo  bei  Akkord-  und  Stücklohnsätzen  ein  gewisser  Mindestverdienst  guraniiert
  ist,  die  Arbeiter  in  der  Regel  bestrebt  sind,  weit  über  den
Mindestlohn  zu  verdienen.
Was!  die  Gewährung  von  Zuschlägen  für  Sonn-  und  Feiertagsarbeiten, ­
  sowie  Ueberschichten  betrifft,  so  besteht  die  Belegschaft  ebenfalls ­
  auf  deren  Durchführüng.  Sie  besteht  umsomehr  darauf,  da  nicht
allein  in  den  Betrieben  der  Kriegsindustrie,  sondern  in  allen  sonstigen
Betrieben,  selbst  auch  in  den  Bergwerksbetrieben  den  Handwerkern
und  sonstigen  Arbeitern  über  Tage  diese  Zulagen  gewähre  werden.
Weis  in  anderen  Betrieben  durchführbar  ist  und  sich  als  notwendig
und  zweckmäßig  erwiesen  hat,  kann  den  Grubenarbeitern  nicht  vorenthalten ­
  werden.
Die  Versammlungen  weisen  die  im  Schreiben  der  Oberbayerischen
Bergwcrksaktiengesellschaft  den  Bergarbeitern  gemachten,  beleidigenden
Vorwürfe  der  Faulheit  und  des  Blaumachens  entschieden  zurück.  Die
organisierten  Bergarbeiter  haben  stets  ihre  Pflicht  der  Allgemeinheit
und  dem  Vaterland  gegenüber  gewissenhaft  erfüllt  und  firib  sich  auch
in  Zukunft  dieser  Pflicht  vollauf  bewußt.
            
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