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kippt und dadurch der Lohn der Gedingearbeiter selbstverständlich
gekürzt wird.
Jni November 1914 sind im Revier 20 233 Wagen gekippt
worden. Diese verteilen sich auf die einzelnen Kohlennummern
in folgender Weise:
Kohlennummer 571 .
. . 10 Wagen
672
. . 35 „
674
. . 32
„ ' 675
. . 30
577
. . 20
578
. . 30
579
. . 20
580
. . 56 „
Den Nummern 571- 579 sind die gekippten Wagen nicht
bezahlt worden. Nur Nr. 680 sind die 66 Wagen nachträglich
noch angerechnet worden, weil sie ganz schlecht verdient hatten.
Nr. 671 hat im Dezember nur 4,17 Mk., Nr. 676 und Nr. 680
4,60 Mark verdient.
Im Revier 7 derselben Zeche werden den Kohlennummern
181. 186, 188, 189, 190, 191, 194, 196 u. 197 täglich 4—5 Wagen
gekippt, wofür nichts gezahlt wird. Das ist das nach 8 80c
des Berggesetzes verbotene Nullen, nichts anderes.
Dies sogenannte Wagenkippen in der Grube erfolgt, wenn
die Wagen nach Ansicht des die Aussicht habenden Beamten nicht
genügend gefüllt sind. Es werden dann Wagen gekippt und
mit den Kohlen die übrigen Wagen aufgefüllt. Den betreffenden
Arbeitern, die die gekippten Wagen gefördert haben, entgeht
dann der Lohn, sie verdienen entsprechend weniger.
Im allgemeinen klagen die Bergleute dieser Zeche dar
über, daß die Nummernpinne massenhaft fortkommen und sie für
die Wagen dann nichts bekämen, sowie darüber, daß sie vielfach
vor ihren. Arbeiten Leute erhielten, die keine Bergarbeiter
wären und sie folgedessen nichts verdienen könnten. So seien
auf Schacht I und VI auf der sechsten Sohle von dem Anschläger
in einer Schicht sechs Nummernpinne, welche mit Draht befestigt
waren, herausgenommen worden.
Auch Kinder vom 14. Jahre ab werden in der Grube der
Zeche Deutscher Kaiser beschäftigt. Sie bekommen 1,70
Mark Pro Schicht. Kündigen sie und der Vater ist im Krieg,
so wird der Mutter gedroht, daß man ihr die Kriegsunterstützung
entziehe und ihr auch die Zechenwohnung kündige, wenn ihr
Junge kündige.
Wie es mit den Löhnen teilweise aussieht, lassen folgende
Lohnzettel von Zeche Neumühl bei Oberhausen (Rheinland)
erkennen (in Mark):