Object : Object

Die  Organisation  des  britischen  Weltreichs.

117

Flotten  bauen,  ist  kein  Raum  mehr  für  ein  solches  Verhältnis  vorhanden. ­
  Eine  Kriegsgemeinschaft  gleichberechtigter  Nationen  ist  ein
engeres  Band  äls  eine  Reihe  Meistbegünstigungsverträge.  Sie  bedingt
eine  gemeinsame  Organisation,  deren  Schaffung  eine  Zollgemeinschaft ­
  erleichtern  mag,  die  aber  auch  ohne  eine  solche  möglich  ist.
Der  deutsche  Zollverein,  der  so  häufig  angeführt  wird,  ist  gewiß  der
Vorläufer  des  Deutschen  Reiches  gewesen;  lange  bevor  er  begründet
war,  bildeten  jedoch  die  deutschen  Staaten  einen  politischen  Bund.
Wenn  dessen  politische  Organisation  schwerfällig  war,  so  lag  das
nicht  in  erster  Linie  an  Zolltarifen,  sondern  an  der  dynastischen  Zersplitterung ­
  Deutschlands,  die  in  dem  einem  einzigen  Souverän  unterstehenden ­
  britischen  Reich  kein  Gegenstück  findet.
IX.
Diese  politische  Organisation  des  britischen  Reiches  beginnt  bereits ­
  in  ihren  Grundzügen  deutlich  zu  werden.  Die  treibende  Kraft
ist  das  Bewußtsein  gemeinsamer  Gefahren,  das  in  den  aufstrebenden
Tochtervölkern  das  ßefühl  der  politischen  Zusammengehörigkeit
erstarken  läßt.  Mitte  der  achtziger  Jahre  hatte  eine  Anzahl  internationaler ­
  Schwierigkeiten  der  einen  Zusammenschluß  von  Mutterland ­
  und  Kolonien  betreibenden  «Imperial  Federation  League»  Gelegenheit ­
  zu  besonders  tatkräftiger  Agitation  geboten.  Die  Reichsregierung ­
  benutzte  die  so  geschaffene  Stimmung  und  berief  1887
eine  koloniale  Konferenz  nach  London  ein.  Die  Konferenz  sollte
bloß  beratend  sein;  sie  sollte  in  erster  Linie  die  Frage  der  Reichsverteidigung ­
  und  die  Frage  der  wirtschaftlichen  und  sozialen  Beziehungen ­
  zwischen  den  einzelnen  Reichsteilen  erörtern.  Dagegen
war  die  Besprechung  einer  Reichsverfassung  auf  Wunsch  australischer ­
  Kolonien  ausdrücklich  von  der  Tagesordnung  ferngehalten
worden.  An  der  Konferenz  nahmen  Vertreter  des  Mutterlandes,  die
Vertreter  von  11  Kolonien  mit  Selbstverwaltung  und  von  23  Kronkolonien ­
  teil.  Da  Indien  nicht  vertreten  war,  wurde  die  Konferenz
als  «koloniale  Konferenz»,  nicht  als  «Reichskonferenz»  bezeichnet.
Eine  Anzahl  wichtiger  Fragen  wurde  besprochen,  darunter  auch
die  oben  bereits  erwähnte  Frage  eines  Reichszollvereins;  ein  Abkommen ­
  wurde  genehmigt,  das  gegen  Gewährung  eines  Flottenbeitrags ­
  von  Australien  eine  Verstärkung  des  australischen  Geschwaders ­
  vorsah.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.