Die Organisation des britischen Weltreichs.
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Diesem Vorgang steht keine völlig entsprechende Erhöhung der
Reallöhne gegenüber. In einer Periode der Preissteigerung kann
man eine Politik der künstlichen Preisverteuerung nicht gut befürworten.
Überdies steht die Forderung, England solle Lebensmittelzölle
einführen, in einem logischen Widerspruch zu den Grundsätzen
der Handelspolitik der Tochtervölker. Diese befolgen eine Handelspolitik,
die in erster Linie ihren Interessen nützt; man kann vom
Mutterlande nicht verlangen, daß es im Gegensatz hierzu Opfer
bringe. — Die kanadisch-amerikanischen Verhandlungen, betreffend
den Abschluß eines Gegenseitigkeitsabkommens, haben gewisse Gefahren
gezeigt, die dieser Vorzugsbehandlung innewohnen. In
diesem (nicht zustandegekommenen) Abkommen hatte Kanada den
Vereinigten Staaten für zahlreiche Waren eine Behandlung zugesagt,
die den Wert der britischen Vorzugsstellung sehr beeinträchtigt
hätte. Das Mutterland wäre der kolonialen Begünstigung verlustig
gegangen, auch wenn es dieselbe mit schweren Opfern erkauft
hätte. Einseitige Zugeständnisse der Vereinigten Staaten, wie sie
die Wilsonsche Tarifreform zu bringen sucht, werden zudem Kanada
infolge der geographischen Nachbarschaft Vorteile bieten, denen
gegenüber eine künstliche Begünstigung in England kaum ins Gewicht
fallen kann.
Die Auffassung, ein System der Vorzugszölle müsse den Vorläufer
eines politischen Reichsverbandes bilden, beruht überdies auf unrichtigen
Voraussetzungen. Solange die Tochtervölker und das
Mutterland sich Begünstigungen einräumen, die sie eigenmächtig
umändern können, so lange sind diese Begünstigungen nicht als
Grundlage einer Reichsverfassung brauchbar. Sie stellen dann
bestenfalls vertragsartige Meistbegünstigungsabmachungen dar, die
in bestimmten Fristen erneuert, abgeändert oder aufgehoben
werden. Es wäre wohl denkbar, daß die Beteiligten sich des Rechtes,
solche Abmachungen zu kündigen, begeben, bzw. auf Abmachungen
mit anderen Völkern verzichten. Das wäre aber nur möglich, wenn
die Kolonien gewillt wären, einen Teil ihrer ängstlich behüteten
Autonomie preiszugeben. Ein solcher Verzicht hätte nur Sinn, wenn
den Beteiligten etwas geboten werden könnte, was sie dringend benötigen
und heute nicht besitzen. Wenn das Mutterland durch Gewährung
von Vorzugszöllen etwa beträchtliche Zuschüsse der Kolonien
zu Zwecken der Reichsverteidigung erhalten könnte, oder wenn
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