Full text : Grundfragen der englischen Volkswirtschaft

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Dr.  M.  J.  Bonn.
die  Kolonien  vom  Mutterlande  Menschen,  Kapitalien  und  Absatzmärkte ­
  zu  erlangen  vermöchten,  ohne  die  sie  nicht  existieren  können,
dann  wären  derartige  Opfer  nötig.
Solche  Beziehungen  müssen  indes  nicht  erst  geschaffen  werden.
Der  wirtschaftliche  Zusammenhang  der  Reichsglieder  ist  heute  bereits ­
  ein  enger;  das  Gefühl  der  nationalen  Zusammengehörigkeit
ist  im  Wachsen.  Die  Schwierigkeit  einer  festeren  Verbindung  liegt
in  der  Schaffung  gemeinsamer  Organe  begründet.  Weder  ein  Zollverein ­
  noch  eine  auf  Begünstigungen  beruhende  Zollpolitik  bringt
solche  selbsttätig  hervor.  Das  alte  britische  Reich  ist  ein  geschlossenes ­
  Zollgebiet  gewesen;  es  hat  aber  keine  Organisation  besessen, ­
  die  die  Verteilung  von  Reichslasten  und  Reichsrechten  ermöglichte. ­
  Daran  ist  es  in  dem  Momente  zugrunde  gegangen,  als
die  Kolonien  eine  größere  wirtschaftlich-politische  Reife  erlangt
hatten  und  für  Reichszwecke  nur  aufkommen  wollten,  wenn  sie  an
Reichsangelegenheiten  teilnehmen  könnten.  Die  «einheitliche  Handelspolitik» ­
  hat  damals  keine  gemeinsame  Verfassung  ermöglicht.
Die  Schwierigkeit,  einen  Reichsverband  zu  schaffen,  liegt  in
der  Tatsache  begründet,  daß  weder  die  Kolonien  noch  das  Mutterland ­
  ihre  Selbständigkeit  aufgeben  wollen.  Die  Angst,  majorisiert
zu  werden,  veranlaßt  bis  heute  alle  Beteiligten,  die  Frage  gemeinsamer ­
  Organe  sehr  behutsam  anzufassen.  Es  ist  schlechterdings
nicht  einzusehen,  warum  die  Kolonien  ihre  «Selbständigkeit»  weniger
argwöhnisch  bewachen  sollten,  wenn  sie  2  sh  mehr  für  ihren  Weizen
bekommen,  oder  warum  das  Mutterland  seine  auswärtige  Politik
kolonialen  Einwirkungen  überlassen  sollte,  weil  die  Kolonien  einige
Zölle  herabsetzen,  auf  die  sie  keinen  Wert  legen.  Die  Frage  der
Vorzugszölle  hätte  nur  Sinn,  wenn  man  hoffen  könnte,  daß  die
Kolonien  sich  mit  dem  Status  von  «Halbnationen»  begnügen  würden
und  gewisse  Funktionen,  z.  B.  die  Verteidigung,  dem  Mutterlande
überlassen  wollten;  wenn  man  unter  solchen  Verhältnissen  Zuschüsse ­
  zur  Bestreitung  der  Kosten  erhalten  könnte,  die  ihr  Schutz
verursacht,  so  wäre  eine  Möglichkeit  wirtschaftlicher  Abmachungen ­
  gegeben.  Die  Kolonien  könnten  entweder  das  Mutterland ­
  handelspolitisch  begünstigen,  weil  es  ihnen  diesen  Schutz  gewährt, ­
  oder  sie  könnten  ihm  für  Gegenbegünstigungen  seinerseits
Barzuschüsse  für  Flottenzwecke  leisten.  In  dem  Augenblick,  da  die
Kolonien  eigene  zur  Teilnahme  an  der  Reichsverteidigung  bestimmte
            
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