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Dr. M. J. Bonn.
die Kolonien vom Mutterlande Menschen, Kapitalien und Absatzmärkte
zu erlangen vermöchten, ohne die sie nicht existieren können,
dann wären derartige Opfer nötig.
Solche Beziehungen müssen indes nicht erst geschaffen werden.
Der wirtschaftliche Zusammenhang der Reichsglieder ist heute bereits
ein enger; das Gefühl der nationalen Zusammengehörigkeit
ist im Wachsen. Die Schwierigkeit einer festeren Verbindung liegt
in der Schaffung gemeinsamer Organe begründet. Weder ein Zollverein
noch eine auf Begünstigungen beruhende Zollpolitik bringt
solche selbsttätig hervor. Das alte britische Reich ist ein geschlossenes
Zollgebiet gewesen; es hat aber keine Organisation besessen,
die die Verteilung von Reichslasten und Reichsrechten ermöglichte.
Daran ist es in dem Momente zugrunde gegangen, als
die Kolonien eine größere wirtschaftlich-politische Reife erlangt
hatten und für Reichszwecke nur aufkommen wollten, wenn sie an
Reichsangelegenheiten teilnehmen könnten. Die «einheitliche Handelspolitik»
hat damals keine gemeinsame Verfassung ermöglicht.
Die Schwierigkeit, einen Reichsverband zu schaffen, liegt in
der Tatsache begründet, daß weder die Kolonien noch das Mutterland
ihre Selbständigkeit aufgeben wollen. Die Angst, majorisiert
zu werden, veranlaßt bis heute alle Beteiligten, die Frage gemeinsamer
Organe sehr behutsam anzufassen. Es ist schlechterdings
nicht einzusehen, warum die Kolonien ihre «Selbständigkeit» weniger
argwöhnisch bewachen sollten, wenn sie 2 sh mehr für ihren Weizen
bekommen, oder warum das Mutterland seine auswärtige Politik
kolonialen Einwirkungen überlassen sollte, weil die Kolonien einige
Zölle herabsetzen, auf die sie keinen Wert legen. Die Frage der
Vorzugszölle hätte nur Sinn, wenn man hoffen könnte, daß die
Kolonien sich mit dem Status von «Halbnationen» begnügen würden
und gewisse Funktionen, z. B. die Verteidigung, dem Mutterlande
überlassen wollten; wenn man unter solchen Verhältnissen Zuschüsse
zur Bestreitung der Kosten erhalten könnte, die ihr Schutz
verursacht, so wäre eine Möglichkeit wirtschaftlicher Abmachungen
gegeben. Die Kolonien könnten entweder das Mutterland
handelspolitisch begünstigen, weil es ihnen diesen Schutz gewährt,
oder sie könnten ihm für Gegenbegünstigungen seinerseits
Barzuschüsse für Flottenzwecke leisten. In dem Augenblick, da die
Kolonien eigene zur Teilnahme an der Reichsverteidigung bestimmte