Full text : Finanzwissenschaft

D.  I.  Abschnitt.  Direkte  und  indirekte  Steuern.

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werden,  fehlt  der  Maßstab  für  die  Menge  der  produzierten  Arbeitskraft,
da  hier  viele  Umstände  mitwirken,  so  daß  in  der  Tat  mit  derselben
Menge  an  Lebensmitteln  höchst  verschiedene  Quanten  von  Arbeitskraft
produziert  werden.  Die  verbrauchten  Lebensrnittel  sind  auch  schon  deshalb ­
  ein  ungenauer  Maßstab  für  die  produzierte  Arbeitskraft,  da  die
enstandene  physische  Arbeitskraft  nicht  das  allein  Maßgebende  ist;  mit
derselben  physischen  Arbeitskraft  wird  ein  höchst  verschiedenes  Einkommen ­
  geschaffen  werden,  je  nach  den  geistigen,  sittlichen  und
sonstigen  Eigenschaften  des  Individuums.  Die  Verzehrungssteuer  belastet ­
  also  nicht  bloß  die  Arbeit,  nicht  bloß  die  wirtschaftlich  verwertete
Arbeit,  sondern  um  uns  so  auszudrücken,  auch  die  platonische  Arbeit;
sie  wird  auch  dadurch  ungerecht,  daß  verschiedene  Einkommensgrößen
infolge  der  Gleichheit  des  Verbrauches  gleichmäßig  besteuert  werden.
Dabei  blieb  noch  unerwähnt,  daß  diese  Auffassung  auch  deshalb
unberechtigt  ist,  denn  einzelne  Arten  der  direkten  Steuern  belasten
nicht  bloß  das  Kapital,  sondern  auch  die  Arbeit  und  das  daraus
entspringende  Einkommen.  Wenn  Stein  die  Besteuerung  der  Arbeit
auf  diesem  Wege  für  notwendig  hält,  da  bei  der  Arbeit  der  reine
Ertrag  nicht  berechnet  werden  kann,  so  ist  er  im  Unrecht,  wie  ja
auch  er  anerkennen  muß,  wo  die  Arbeit  als  selbständiger  Faktor
auftritt  und  das  Einkommen  in  der  Form  des  Arbeitslohnes  erscheint. ­
  Streng  genommen  wäre  die  indirekte  Steuer  nicht  eigentlich
zur  Besteuerung  des  Arbeitseinkommens  nötig,  sondern  wie  er  sich
ausdrückt,  zur  Besteuerung  des  edleren  Teiles  der  Arbeit,  also  vor
allem  der  in  der  Leitung  des  eigenen  Unternehmens  sich  kundgebenden ­
  Arbeit.  Hier  ist  also  eigentlich  nicht  einmal  von  dem
Arbeitseinkommen  die  Rede,  sondern  von  jenem  eigentümlichen
Einkommen,  das  der  Unternehmer  genießt.  Wer  aber  glaubt
ernstlich,  daß  die  indirekte  Steuer  die  geeignete  Besteuerungsform
des  Unternehmergewinnes  ist?  1 )  Hieraus  entstehen  nun  jene  formal
falschen  Konstruktionen  bei  Stein,  wonach  er  auf  derselben  Seite
seines  Buches  einmal  sagt,  die  Besteuerung  des  Arbeitseinkommens
sei  nur  auf  dem  Wege  der  Konsumtion  möglich,  dann  wieder  einige
Zeilen  weiter,  daß  die  Lohnsteuer  die  natürliche  Form  der  Besteuerung ­
  der  Arbeit  sei.  Unserer  Meinung  nach  hätte  die  hier
behandelte  Auffassung  nur  in  der  Richtung  einige  Berechtigung,
wenn  die  Verzehrungssteuer  als  allgemeine  Steuer  in  der  Weise
J 1  Stein  kompliziert  diese  Theorie  noch  damit,  daß  er  selbst  dort,  wo  er  sich
mit  den  Hauptbegriffen  der  Terminologie  beschäftigt  (formale  Grundbegriffe,
Finanzwissenschaft  8.  229),  die  Ausdrücke  nicht  rigoros  anwendet  und  trotzdem
es  sich  hier  um  die  eigentümlichen  Besteuerungsweise  der  Arbeit  als  solcher
handelt,  im  Gegensatze  zu  den  Besteuerungsweisen  des  Kapitals,  die  Arbeit
wiederholt  „persönliches  Kapital“  genannt  wird.

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