Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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stein  und  Halle  an  der  Saale,  wo  seit  alter  Zeit  Salinen  betrieben
wurden.  Diese  gehörten  zu  Eigen  dem  deutschen  Könige.  Otto  I.
schenkte  der  Kirche  zu  Magdeburg  am  n.  April  965  den  Gau  Neletice
  und  darin  Giebichenstein  „cum  salsugine  ejus“  wie  die  übrigen
Städte  „cum  Omnibus  ad  eas  pertinentibus  aquis  salsis  et  insulsis 1 .
Die  Schenkung  bestätigte  Otto  II.  am  5.  Juni  973 2 .  Nicht  als  Grundeigentümer, ­
  sondern  als  beliehener  Landesherr  betrieb  (oder  ließ  betreiben) ­
  der  Erzbischof  die  Salinen  in  Halle  und  Giebichenstein  (anders
von  Inama,  Wirtschaftsgeschichte  II,  S.  349,  der  meint,  daß  die  Grundeigentümer ­
  in  Halle  und  Werl  die  dortigen  Salinen  betrieben  haben).
Irgendwo  unter  irgend  einem  versumpften  wert-  und  herrenlosen  Stück
Land  lagen  die  Quellen,  sie  wurden  tief  unter  der  Erde  abgefangen,  gefaßt
und  über  Tage  in  irgendwelche  Grundstücke  (Siedehäuser  und  Pfannen)
zum  Versieden  auf  Salz  geleitet.  Die  Besitzer  der  Siedehäuser  (Koten)
und  der  Pfannen  haben  ihre  Gerechtigkeit  nicht  aus  dem  Grundbesitz,
sondern  weil  ihnen  aus  der  Salzquelle  salzhaltiges  Wasser  (Sole)  in  bestimmter ­
  Menge  zugeführt  oder  sonst  wie  abgelassen  wurde.
Wir  wissen  nun  sowohl  aus  den  Darstellungen  Dreyhaupts  und
Koch-Sternfelds 8 ,  wie  aus  anderen  Überlieferungen,  daß  die  Salinen  in
Halle  und  Giebichenstein  durch  Privatpersonen  von  jeher  gegen  Abgaben ­
  betrieben  sind  und  daß  das  Hochstift  zu  Magdeburg  nur  Eigentümer ­
  oder  Obereigentümer  gewesen  ist  und  Abgaben  erhoben  hat.
Die  einzelnen  Pfannen,  Ofen,  Siede-  und  Kochhäuser  waren  im  Besitze
dritter  Personen.  Zwischen  dem  Hochstifte,  als  dem  Eigentümer  der
gesamten  Salzwerke  und  den  tatsächlichen  Betreibern,  standen  als
Lehns-  und  Afterlehnsträger  des  Hochstiftes  an  den  einzelnen  Brunnen,
Pfannen,  Siedehäusern  usw.  noch  andere  Mittelspersonen 1 .
Da  das  Eigentum  an  den  Salinen  wie  das  an  anderen  Bergwerken
sich  in  den  Einkünften  nutzbar  machte,  die  daraus  gezogen  wurden,
erklärt  sich,  wie  man  um  jene  Zeit  häufig  das  Recht  auf  die  Einkünfte
aus  den  Salinen  als  gleichbedeutend  mit  dem  Eigentum  auffaßte.  Dies
haben  wir  oben  bereits  an  mehreren  Beispielen  gesehen;  wir  finden  es
im  nachstehenden  Falle  aber  auch  ausdrücklich  ausgesprochen.  Das
Hochstift  zu  Salzburg  übertrug  im  11.  Jahrhundert  das  Salzregal,  jus
1  Die  Urkunde  in  v.  Dreyhaupts  Geschichte  des  Saalkreises  Teil  1,  1755  ff.,
S.  14.
2  Urkunde  daselbst  S.  20.
8  Die  teutschen  Salzwerke  S.  50  ff.
4  S.  die  „Beschreibung  des  Hällischen  Saltzwercks“  bei  v.  Dreyhaupt  I  15-Die
  Kothen  waren  vom  Erzstift  zu  Lehen  gegeben.
Arndt,  Bergregal.

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