Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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den Stifter von Salzburg, den heiligen Rodbertus (Rudbertus, Ruper- 
tus) und an spätere Erzbischöfe. Außer an den von Böhlau angezoge 
nen Stellen befinden sich jene Annotationes im Anhang zu Juvavia 
p. 18 seq., wie in Hundii Metropolis Salisburgensis Ratisponae 1729, 
tom. I p. 20 seq. Wann der heilige Rupert nach Bayern kam, ist 
zweifelhaft 1 . Der Verfasser von Juvavia setzt die Ankunft Ruperts in 
Bayern nicht vor das 7. Jahrhundert; doch dürfte es den Quellenzeug 
nissen gegenüber, nach welchen Rupert schon um 623 1 2 gestorben ist, 
richtiger sein, sie schon ein Jahrhundert früher anzunehmen. Uber den 
Inhalt der Schenkungen an Salzburg ist schon oben mehrfach ge 
sprochen. Augenscheinlich hat Böhlau die Urkunden I, 3 und 4 auf- 
geführt, weil seiner Ansicht nach der Besitz von Salzwerken durch die 
Agilolfinger im Widerspruche mit einem Salzregale steht. Allein be 
reits Lori weist in seiner Einleitung zur Sammlung des baierischen 
Bergrechts darauf hin, daß bis zur Absetzung des Baiernherzogs Thassilo 
die Agilolfinger die souveränen Herren, die Könige im Bayernlande 
waren, welche sich unmittelbar nach Beendigung der Römerherrschaft 
die Rechte der Römischen Kaiser wie überall, so auch an den Berg 
werken beigelegt haben. Wenn dies auch nicht ganz richtig ist, und 
vielmehr anzunehmen sein dürfte, daß der Baiernherzog der Hoheit des 
Ostgoten- und später der des Frankenkönigs unterworfen war 3 , so steht 
gleichwohl fest, daß Baiern wenigstens zum Frankenkönig nur in einer 
äußerlichen Abhängigkeit gestanden hat 4 . Baiern blieb bis zur Zeit 
des letzten Herzogs Thassilo ein Stammesherzogtum, die Herzogswürde 
war erblich im Hause der Agilolfinger. Diesen wurde geradezu ein 
regnum beigelegt, die Jahre wurden nach ihrer Herrschaft 5 gezählt und 
für ihr Heil wurde in den Kirchen gebetet. Sie schlossen in den 
inneren Angelegenheiten, wie Waitz ferner hervorhebt, die Reichsregie 
rung aus, bis die Absetzung Thassilos durch Karl den Großen auch 
die Unabhängigkeit des letzten deutschen Stammesherzogtums vernich 
tete 6 . Es kann daher nicht auffällig sein, wenn die Baiernherzöge bis 
zu jenem Zeitpunkte als Eigentümer der Salinen auftraten und Salz 
zehnten erhoben. Sie verfügen in der Schenkungsurkunde Theodos 
1 Juvavia p. 129 seq. 
2 Hundii Metropolis p. I, 2. 
3 Juvavia p. 127 seq. 
4 Waitz, Deutsche Verfassungsgeschichte II 600, III 98 ff. 
6 Z. B. „regnante Thassilone“ bei Waitz. 
9 Rudolph Sohm, Die Altdeutsche Reichs- und Gerichtsverfassung, Weimar 
1871, I 10, 11.
	        
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