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Warum der Kaiser der metalla in Verbindung mit den tributa und
census gedenkt, wenn diese wie etwa im Pandektenrechte nur als fruges
agri aufzufassen wären, ist nicht abzusehen. Ich glaube, daß alle wo
immer in ihren betreffenden Reichen befindlichen tributa, census und
metalla den Söhnen des Kaisers zufallen sollten, eben weil sie als Könige
ihrer Reiche gelten 1 .
Im Jahre 823 bestätigt Ludwig der Fromme einen zwischen dem
Bischöfe von Straßburg und einem Grafen des Nordgaues abgeschlossenen
Tausch. Rücksichtlich des letzteren heißt es in der Bestätigungsurkunde 1 2 :
„Et e contra dedit .... Comes ex suo proprio memo-
rato Episcopo ad partem ecclesiae . . . . id est, .... areales
duas cum casis et granea et de terra arabili jugera quadraginta
sex .... ad Platpontaim areale um casa una, de terra arabil
jugera quindecim prata ad carra quatuor et, wie es bei Grandidier
heißt, Goldmarcha oder wie es bei Schöpflin heißt, Holzmarcha.
Hält man selbst die erste Lesart für richtig, so steht nichts der An
nahme entgegen, daß jener Graf die Goldmark vom Kaiser zu Lehen
trug. Der Kaiser bestätigt ja auch das Tauschgeschäft. Grandidier
bemerkt in der Anmerkung zum Worte Goldmarcha:
„Goldmarcha innuit aurilegium seu jus colligendi aurum, quod
Germani dicunt Goldwäsche. Jus illud adhuc hodie exercent Nobiles
de Güntzer et Kempfen in ipso vico Plobsheim ratione feodi quod
possident a Rege.“
Am 7. November 830 hatte Ludwig der Fromme einer von seinem
Vater zu Frankfurt gestifteten Kapelle einige Ortschaften geschenkt.
Karl der Kahle bestätigte im Jahre 881 3 diese Schenkungen und fügte
denselben noch hinzu:
„partem de omni conlaboratu videlicet de annona, foeno
et argento de nostris indominicatis villis.“
Hieraus folgt, daß der Kaiser auf seinen Besitzungen Bergbau
betreiben ließ, von dem er einen Teil des Ausgebrachten erhielt. Gegen
das Bergregal beweist dies nichts.
Die jetzt der Zeit nach folgende, für die Untersuchung erhebliche
1 Ebenso Naudier p. 12.
3 Grandidier, Histoire de l’eglise et des eAques-princes de Strassbourg
tom. II, pifeces justificatoires p. 174, 175 und Schöpflin, Alsatia diplomatica I
p. 71 seq.
3 Hontheim, Historia Trevirensis diplomatica Aug. Vind. 1750, I p. 218.