4: Ertrag und Einkommen der Forstwirtschaft.
zuzuführen. Oder er kann die festen Kosten kurz vor dem
Abtriebe als bleibenden Bestandteil seines Vermögens ansehen. Dann
bildet der Rest des Albtriebserlöses den An fangs wert einer
u Jahre (bis zum nächsten Abtriebe) laufenden Zu-
kunfts r ente, und der Besitzer des Waldgrundstücks darf nur
den jährlichen Betrag dieser Rente seiner Konsumwirtschaft zuführen.
Oder der Besitzer kann sich endlich für je d en beliebi g e n
zwischen diesen beiden Grenzen liegenden Weg
entsch eiden.
In gleicher Weise hängt auch im Nachhalts-
betriebe die Entscheidung darüber, was als Ver-
mögensbestandteil und was als laufender Ertrag
anzusehen ist, in gewissen Grenzen von dem freien
Ermessen des Wirtschafters ab.
Wald- und Bodenreinertrag.
Durch Li ef mann ist in die wirtschaftswissenschaftliche Literatur
eine unzutreffende Auffassung von dem Sinne der beiden in der Forst-
wissenschaft gebräuchlihen Ausdrücke Waldreinertra g und
Bodenreinertra)g hineingetragen worden!). Liefmann nimmt an,
das Kennzeichen der Wal dreinertragslehre sei die Er stre-
bung des größten Holzertrages. In den „Grundssätzen“?)
lesen wir: „Früher herrschte in der Forstwissenschaft eine Richtung,
welche, der materialistischen Wirtschaftstheorie und ihrer „volkswirtschafst-
lichen Betrachtungsweise“ entsprechend, den größten Holz ertrag als
das Ziel der Forstwirtschast bezeichnete." Aus dem Zusammenhange geht
hervor, daß mit dieser Richtung der Forstwissenschaft die Waldreinerträgler
gemeint sind. Die gleiche Ansicht wird, mehrfach wiederholt, in einem
Aufsatz Liefmanns in der „Zeitschrift für Forst- und Iagdwesen“ aus-
gesprochen: „Die Waldreinertragslehre ist keine Reinertragslehre, weil
der Ausdruck Reinertrag nur in der Geldrechnung einen Sinn hat, sie
aber in der Technik steckenbleibt und als forsstliches Ziel eine möglichst
!) Nach Fertigstellung dieses Abschnittes ist in der „Zeitschrift für Forst-
und Jagdwesen“, Dezemberheft 1925, S. 731, ein Aufsatz L emmels über
„Ökonomische Streitfragen der Forstwissenschaft“ erschienen, in dem er ebenfalls
auf die irrige Auffassung Liefmanns hinweist.
?) Robert Liefmann, Grundsätze der Volkswirtschaftslehre, Il. Bd., 3. Aufl.,
Stuttgart und Berlin 1923 S. 614.
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