Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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eine  Goldgewinnung  aus  dem  Rheinsande  im  unteren  Breisgau  stattgefunden ­
  hat.  In  der  Steiermark,  wo  es  schon  vor  den  Römern  Bergbau
gab,  haben  diese  gleichwohl  das  Gepräge  ihres  Rechts  und  ihrer  Kultur
dem  bis  dahin  ganz  kunstlosen  Bergbau  aufgedrückt.  Nicht  weniger  als
530  Jahre  war  dieses  Land  im  Römischen  Besitze 1 ,  und  als  die  Herrschaft
der  Römer  aufhörte,  waren  es  Römer  oder  romanisierte  Barbaren,  die
den  Bergbau  leiteten.  Noch  im  Jahre  1294  hieß  ein  Schacht  bei  Zeiring
„die  Römerin“ *  1  2  3  und  niemals  hat  der  Bergbau  seit  der  Römerzeit  in
Steiermark  gänzlich  aufgehört.  Steiermark  wie  ganz  Süddeutschland
behielt  auch  nach  Beendigung  der  Römerherrschaft  Römische  Hintersassen
und  Reste  Römischer  Kultur.  Es  ist  hierbei  im  hohen  Grade  auffallend,
daß  mit  den  ältesten  Bergwerken  Süddeutschlands  —  und  Süd-  und
Westdeutschland  hatten,  weil  schon  durch  die  Römische  Kultur  berührt,
viel  älteren  Bergbau  als  das  übrige  Deutschland  —  zugleich  Römer  und
Römische  Einrichtungen  erwähnt  werden.  In  der  Schenkungsurkunde
des  Agilolfingers  Herzog  Theodo  an  die  Kirche  zu  Salzburg 8  verleiht
dieser  im  6.  Jahrhundert  zugleich  mit  dem  Salzzehnten;  romanos  et  eorum
tributales  mansos.
Ein  anderer  Herzog  aus  dem  Hause  der  Agilolfinger  namens
Thassilo 4  schenkt  derselben  Kirche  dreißig  Römerhöfe  und  außerdem:
in  loco  nuncupante  (Reichenhall)  hal-unum  putiatorium  integrum,  quod
vulgariter  dicitur  galgo.
Der  Ort,  wo  die  Salzwerke  um  Reichenhall,  vielleicht  die  ältesten
in  Deutschland,  lagen,  hieß  noch  im  8.  Jahrhundert  mit  Römischem
Worte  „Salinas“ 5 .  Auch  der  Römische  Salzzehnte  hatte  ununterbrochen
fortbestanden:
Insuper  (heißt  es  in  jener  Schenkungsurkunde  Theodos)  et  in
jam  dicto  loco  concessit  decimam  de  sale  et  de  teloneo  quod
datur  in  censo  dominico.  Nec  non  et  tradidit  romanos.
partem  reddat  in  dominica,  im  Elsaß  vergab  die  Safzwerke  der  Herzog  Theodat
(als  Landesherr);  s.  auch  v.  Inama  (1.  Aufl.)  II  351  und  gegen  dessen  Argumentationen ­
  weiter  unten,  ebenso  Villanueva  p.  266  und  Abignente  1.  c.
1  Albert  v.  Muchar,  Geschichte  des  Herzogtums  Steiermark,  Gratz  1846,
III.  Teil  S.  80.
2  Romana,  v.  Muchar  III  91;  s.  auch  A.  Dopsch  II  175,  178  f.
3  Diese  Urkunde  ist  aus  dem  Congestum  Arnonis  in  Hundii  Metropolis
Salisburgensis  I  20  seq.,  bei  v.  Koch-Sternfeld,  Die  teutschen  Salzwerke  II  106,  107,
bei  Böhlau  als  Urkunde  4  und  in  der  Einleitung  zu  Johann  Georg  Lori’s  Sammlung
des  baierischen  Bergrechts  p.  V  abgedruckt.
4  v.  Koch-Sternfeld  II  109,
5  Daselbst  S.  107  :  in  loco  qui  vocatur  Salinas.
            
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