Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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Weigert.

daß  diese  Besitzer  inhumanere  Unternehmer  sind.  Im  Gegentheil,  die  Entstehung ­
  der  Briggs'schen  Einrichtung  zeigt  die  ärgsten  Differenzen  zwischen
Arbeitgebern  und  Arbeitern,  für  welche  ich  nicht  einzig  diesen  die  Schuld  beimessen ­
  kann.  Wir  haben  vielmehr  vielleicht  das  Ergreifen  des  letzten
Rettungsseils  vor  uns,  ohne  welches  keine  Erhgltung  des  Unternehmens  möglich ­
  war;  eine  Illustration,  wie  unrichtig  die  Anschauung  von  dem  Arbeiter
ist,  der  das  blinde  Werkzeug  des  Unternehmers  bildet!  Hat  der  Unternehmer
aber  seine  Pflicht  gethan,  und  liegt  die  Schuld  des  Zwistes  in  den  ungerechtfertigten ­
  Ansprüchen  der  Arbeiter,  so  dürfte  Manchem  das  „si  fraotus  illabatur
  orbis,  impavidum  ferient,  ruinae“  als  berechtigte  Devise  vorschweben ­
  !  —
Ein  anderes  älteres  Beispiel  eines  auf  Theilnahme  der  Arbeiter  am  Gewinn ­
  basirten  Unternehmens  bildet  das  Geschäft  der  Stubenmaler  Leclaire,
Desournaux  &  Comp,  in  Paris.  Dasselbe  wurde  schon  im  Jahre  1842
gegründet;  Betheiligung  am  Eigenthuin  findet  jedoch  nicht  statt.  Von  dem
sich  nach  Verzinsung  des  Capitals  und  Abschreibung  von  je  6000  Francs
Salair  für  die  Unternehmer  herausstellenden  Netw-Nutzen  empfangen  dieselben ­
  25  Procent,  während  75  Procent  den  angestellten  Arbeitern  zufallen.
Hiervon  werden  50  Procent  nach  Maßgabe  ihres  Lohnes  unter  sie  vertheilt,
während  25  Procent  einer  Pensionskasse  zugeführt  werden.  Die  Zahl  der
Arbeiter  betrug  90  im  Jahre  1869.  Die  Pensionskasse  hatte  einen  Fond
von  200,000  Francs,  welcher  im  Geschäfte  mitarbeitet.  Das  Unternehmen
ist  bedeutend,  sein  Umsatz  belief  sich  auf  1  bis  1 1 / 2  Millionen  Francs,  seine
dauernde  Prosperität  wird  versichert.  Auch  dieser  Fall  erweist  sich  als  ein
günstiges  Resultat  der  Arbeitsgesellschaft.  Aber  auch  hier  ist  ein  besonders
geeignetes  Feld  dafür  vorhanden.  Die  Zahl  der  Arbeiter  ist  gering;  es  sind
auf  einer  höheren  Bildungsstufe  stehende  Männer,  deren  geforderte  künstlerische ­
  Begabung  sie  dem  Gros  der  Arbeiter  entrückt,  es  ist  ein  den  Conjuncturen
  wenig  ausgesetztes  Geschäft,  der  Werth  der  Arbeit  wiederum  der
hauptsächlichste  Theil  des  Erzeugnisses.  Doch  muß  auch  hier  an  die  Kehrseite ­
  der  Medaille  erinnert  werden.  Im  Falle  von  Verlusten,  welche  einen
im  Jahre  1869  auf  100,000  Francs  angewachsenen  Reservefond  übersteigen, ­
  werden  dieselben  aus  der  im  Geschäfte  angelegten  Pensionskasse  von
200,000  Francs  bestritten!  Die  Aussicht  auf  eine  solche  Eventualität  wird
die  ernsten  Bedenken  erzeugen.
Die  vielfach  in  dieselbe  Kategorie  gebrachte  Teppichfabrik  von  John
Croßley  &  Sons  in  Halifax  zeigt  nur  eine  Betheiligung  der  Arbeiter  am
Eigenthum  der  Fabrik  und  eine  Betheiligung  am  Gewinn  nach  der  Höhe
dieser  Einlage.  Diese  Fabrik,  eines  der  bedeutendsten  in  der  Teppick-Branche
überhaupt  bestehenden  Etablissements,  wurde  im  Jahre  1864  in  eine  Actiengesellschaft
  umgewandelt  (Capital  1,650,000  Pfund  Sterling  in  Actien  zu
15  Pfund)  und  im  Prospect  der  Wunsch  ausgedrückt,  daß  bei  Vertheilung
der  Actien  die  Anträge  der  bei  der  Fabrik  beschäftigten  Arbeiter  in  vorzüglichster ­
  Weise  berücksichtigt  werden  sollten,  da  die  Eigenthümer  überzeugt  seien,
daß  die  Mitbetheiligung  der  Arbeitnehmer  wesentlich  zur  Stärkung  und  zum
            
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