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Weigert.
daß diese Besitzer inhumanere Unternehmer sind. Im Gegentheil, die Entstehung
der Briggs'schen Einrichtung zeigt die ärgsten Differenzen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitern, für welche ich nicht einzig diesen die Schuld beimessen
kann. Wir haben vielmehr vielleicht das Ergreifen des letzten
Rettungsseils vor uns, ohne welches keine Erhgltung des Unternehmens möglich
war; eine Illustration, wie unrichtig die Anschauung von dem Arbeiter
ist, der das blinde Werkzeug des Unternehmers bildet! Hat der Unternehmer
aber seine Pflicht gethan, und liegt die Schuld des Zwistes in den ungerechtfertigten
Ansprüchen der Arbeiter, so dürfte Manchem das „si fraotus illabatur
orbis, impavidum ferient, ruinae“ als berechtigte Devise vorschweben
! —
Ein anderes älteres Beispiel eines auf Theilnahme der Arbeiter am Gewinn
basirten Unternehmens bildet das Geschäft der Stubenmaler Leclaire,
Desournaux & Comp, in Paris. Dasselbe wurde schon im Jahre 1842
gegründet; Betheiligung am Eigenthuin findet jedoch nicht statt. Von dem
sich nach Verzinsung des Capitals und Abschreibung von je 6000 Francs
Salair für die Unternehmer herausstellenden Netw-Nutzen empfangen dieselben
25 Procent, während 75 Procent den angestellten Arbeitern zufallen.
Hiervon werden 50 Procent nach Maßgabe ihres Lohnes unter sie vertheilt,
während 25 Procent einer Pensionskasse zugeführt werden. Die Zahl der
Arbeiter betrug 90 im Jahre 1869. Die Pensionskasse hatte einen Fond
von 200,000 Francs, welcher im Geschäfte mitarbeitet. Das Unternehmen
ist bedeutend, sein Umsatz belief sich auf 1 bis 1 1 / 2 Millionen Francs, seine
dauernde Prosperität wird versichert. Auch dieser Fall erweist sich als ein
günstiges Resultat der Arbeitsgesellschaft. Aber auch hier ist ein besonders
geeignetes Feld dafür vorhanden. Die Zahl der Arbeiter ist gering; es sind
auf einer höheren Bildungsstufe stehende Männer, deren geforderte künstlerische
Begabung sie dem Gros der Arbeiter entrückt, es ist ein den Conjuncturen
wenig ausgesetztes Geschäft, der Werth der Arbeit wiederum der
hauptsächlichste Theil des Erzeugnisses. Doch muß auch hier an die Kehrseite
der Medaille erinnert werden. Im Falle von Verlusten, welche einen
im Jahre 1869 auf 100,000 Francs angewachsenen Reservefond übersteigen,
werden dieselben aus der im Geschäfte angelegten Pensionskasse von
200,000 Francs bestritten! Die Aussicht auf eine solche Eventualität wird
die ernsten Bedenken erzeugen.
Die vielfach in dieselbe Kategorie gebrachte Teppichfabrik von John
Croßley & Sons in Halifax zeigt nur eine Betheiligung der Arbeiter am
Eigenthum der Fabrik und eine Betheiligung am Gewinn nach der Höhe
dieser Einlage. Diese Fabrik, eines der bedeutendsten in der Teppick-Branche
überhaupt bestehenden Etablissements, wurde im Jahre 1864 in eine Actiengesellschaft
umgewandelt (Capital 1,650,000 Pfund Sterling in Actien zu
15 Pfund) und im Prospect der Wunsch ausgedrückt, daß bei Vertheilung
der Actien die Anträge der bei der Fabrik beschäftigten Arbeiter in vorzüglichster
Weise berücksichtigt werden sollten, da die Eigenthümer überzeugt seien,
daß die Mitbetheiligung der Arbeitnehmer wesentlich zur Stärkung und zum